Wer muss das Kindergeld bei Abzweigung zurückzahlen?
Das Kind wurde jetzt 25, bekam Kindergeld weil es sich noch in der Lehre befand. Dachte ich zumindest. Das Geld wurde per Abzweigung von der Kindergeldkasse direkt an sie überwiesen weil sie kein Unterhalt bekommt. So steht es im Beschluss der Kasse. Mittlerweile bestätigt sich wohl der Verdacht das es die Lehre vorzeitig abgebrochen hat und trotzdem fleissig weiter kassiert hat obwohl ihr dann nichts mehr zustand. Sie hat nichts gesagt, da sie nicht mehr bei mir wohnt hatte ich auch keinerlei Kontrolle darüber. Wer muss dann, falls es so ist, die Rückzahlung an die Kasse leisten? Rückzahlungen kann doch eigenlich immer nur der leisten der auch was bekommen hat? Sollte ich dann einen Anwalt konsultieren? Vielen Dank für die Hilfe
Kindergeldrückzahlung