Wenn der Vater seine Tochter als Haushaltshilfe angemeldet hat und die entsprechenden Beiträge für sie abführt, dann kann es doch keine Probleme geben. Entsprechend kann er die Aufwendungen dafür bei seiner Steuererkärung geltgend machen. Eine Vorlage für einen Arbeitsvertrag kann man sich auch im Internet runterladen.

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Das wird ganz davon abhängen mit welchem Tarif du versichert bist. Bei der privaten KV kann man sich seinen versicherten Bereich doch mehr oder weniger selbst zusammenstellen. Entsprechend hoch sind dann die Gebühren.

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