Du bekommst Deine 449 Euro Taschengeld wie jeden Monat, wenn die Vater/Kind Kur nicht zu lange dauert.
Wenn absehbar ist, dass er im Hospiz stirbt, spricht da nichts gegen, von der Vollmacht Gebrauch zu machen. Anmelden kannst Du ihn sicherlich auch bei Dir zu Hause, wenn das Hospiz keine Wohnungsgeberbescheinigung für ihn ausstellt.
Wenn Deine ishares gut performen bist Du mit der thesaurierenden Variante im Vorteil, weil Du insgesamt mehr Anteile erwirbst. Bei längerem Anlagehorizont macht sich das sicherlich bemerkbar, wobei Du die Ausschüttungen auch wieder anlegen könntest, wenn Du die nicht für Deinen Lebensunterhalt brauchst.
Den Ausstiegszeitpunkt solltest Du in beiden Fällen für Dich günstig wählen, sonst war die Mühe womöglich umsonst.
Der Bezug von BAföG schliesst den Bezug von ALG II normalerweise aus, § 7 Abs. 5 SGB II. Es gibt ein paar Ausnahmen, die stehen in § 27 SGB II. Wer eine Ausbildung macht, steht dem Arbeitsmarkt eben auch nicht zur Verfügung. Vermutlich hat das Jobcenter an Deinen Vater und Dich vorab als Bedarfsgemeinschaft geleistet und will den auf Dich entfallenden Teil der Leistungen jetzt zurück haben. Dann wird Dein Nachzahlungsanspruch gegen das Bafög Amt "übergeleitet".
Wie kommst Du auf 3 Jahre? Normal sind 10 Jahre, wenn Du einen ggf. bei Veräußerung entstehenden Spekulationsgewinn komplett für Dich behalten willst, ohne Einkommensteuer darauf zu bezahlen.
Das dersselbe Eigentümer beide der 2 Doppelhaushälften erwirbt, ist gang und gäbe. Das Eigentum an einer Hälfte ist nämlich häufig schnell nicht mehr viel wert oder unveräußerlich, etwa wenn in der anderen Hälfte Asoziale einziehen.
Vielleicht bist Du überängstlich. In der Speditions- und Logistikbranche arbeiten manche Mitarbeiter viele Jahre beim selben Arbeitgeber, ohne dass jemals ein schriftlicher Arbeitsvertrag geschlossen wurde. Ich vermute mal, der Chef versucht sich ein Hintertürchen aufzuhalten, um Deinen Partner kostenoptimal vom Hof jagen zu können, wenn er unzuverlässig ist oder zu viele Schäden verursacht. In so einer inhabergeführten Bude hat man meistens auch besseres zu tun, als eingehende Lohnpfändungen zu bearbeiten.
Meine Antwort wäre: Verklagen Sie mich doch, wenn ich verliere bezahle ich die € 2000,- halt.
Wieso Du? Er hat die € 3000,- doch im Haus Deiner Großeltern versenkt, Dein Opa wird ihm bestimmt mit dem Stock drohen wenn er da etwas geltend macht ...
Knapp 6000 Kaltmiete im Jahr auf 160000 Einsatz, welcher Gewinn soll denn bitte bei sowas entstehen?
Wenn Du mit Mietwohnungen Geld machen willst dann kauf Dir lieber ein paar Aktien von börsennotiertem Wohnbauunternehmen, da kannst Du Dich über die Dividenden freuen und musst nicht Deiner Miete hinterherjagen und Dich mit Verwaltern und anderen Eigentümern auseinandersetzen...
Wieso soll man Dir TVöD 6 gewähren auf eine ausgeschriebene TVöD 5er Stelle?
Gibt das Budget normal nicht her, es sei denn, Du lieferst die überzeugende Erklärung.
Klar darf der Arbeitgeber das, es gibt ja Vertragsfreiheit. Hinnehmen würde ich das allerdings nicht.
Ich würde in der Situation einfach nach dem nächsten geeigneten Objekt Ausschau halten. Wer zu gierig wird, fällt meistens auf die Nase.
Melde den Gewerbebetrieb schnellstens wieder ab und hoffe darauf, dass sich das Finanzamt nie wieder meldet.
Naja bei Einsatz des geliehenen Geldes beim Hausbau wird Dir die Bank kaum an den Karren fahren, solange Du Deine Rate bedienen kannst. Das so ein Hausbauprojekt immer teurer wird als geplant, wissen die doch auch. Wenn Du von den 25000 statt Baumaterial für die Garage einen gebrauchten SUV kaufst, siehst das aber womöglich anders aus, wenn es denn einer merkt.
Vermutlich pfänden die schnell Deinen Lohn, lies mal was Du da unterschrieben hast. Kündigen werden sie den Kredit wohl nicht, da bekämen sie voraussichtlich nur gesetzliche und damit weniger Zinsen als aufgrund Eurer Vereinbarung. Dann solltest Du mal überlegen, ob Du nicht auch eine teure Restschuldversicherung bei denen hast und in welchen Konstellationen die greift.