Wenn absehbar ist, dass er im Hospiz stirbt, spricht da nichts gegen, von der Vollmacht Gebrauch zu machen. Anmelden kannst Du ihn sicherlich auch bei Dir zu Hause, wenn das Hospiz keine Wohnungsgeberbescheinigung für ihn ausstellt.
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Klar darf der Arbeitgeber das, es gibt ja Vertragsfreiheit. Hinnehmen würde ich das allerdings nicht.
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Vermutlich pfänden die schnell Deinen Lohn, lies mal was Du da unterschrieben hast. Kündigen werden sie den Kredit wohl nicht, da bekämen sie voraussichtlich nur gesetzliche und damit weniger Zinsen als aufgrund Eurer Vereinbarung. Dann solltest Du mal überlegen, ob Du nicht auch eine teure Restschuldversicherung bei denen hast und in welchen Konstellationen die greift.
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