Antwort
Jetzt mal eine ernste Antwort: Formlosen Antrag stellen, mit der Bitte, zukünftig keine Steuererklärung abgeben zu müssen. Wenn die Rente abzgl. Versicherungen, also Sonderausgaben unter dem Freibetrag liegt, wird das FA dem entsprechen. (Wenn keine Kapitalerträge (Zinsen) über dem Sparer-Pauschbetrag von 801 € vorliegen, wird das FA ist ein Antrag auf Nicht-Veranlagung/NV sowieso zwecklos)