Jetzt möchte ich auf Deine Fragen antworten, die m.E. bisher offen geblieben sind:
1. Die Nebeneinkünfte von 2.400 € p.a. sind auf jeden Fall in der Steuererklärung anzugeben.
2. Da es sich um ein niederländisches Unternehmen handelt, für das Du tätig bist, ist der Ausweis von Umsatzsteuer sogar falsch, weil der Ort Deiner Leistung in den Niederlanden liegt, sog. B2B-Umsatz. Das niederländische Unternehmen kann auch grundsätzlich keine deutsche Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen.