Jetzt möchte ich auf Deine Fragen antworten, die m.E. bisher offen geblieben sind:

1. Die Nebeneinkünfte von 2.400 € p.a. sind auf jeden Fall in der Steuererklärung anzugeben.

2. Da es sich um ein niederländisches Unternehmen handelt, für das Du tätig bist, ist der Ausweis von Umsatzsteuer sogar falsch, weil der Ort Deiner Leistung in den Niederlanden liegt, sog. B2B-Umsatz. Das niederländische Unternehmen kann auch grundsätzlich keine deutsche Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen.

...zur Antwort

Du kannst die Kosten (präzise: Werbungskosten) nur in dem Jahr geltend machen, in dem Du die gezahlt hast.

...zur Antwort

Die Anlage FD und die (dazu gehörende) Anlage FG. Habs mir angeschaut, du schaffst du allein. Beides schickst du an dein Betriebs-Finanzamt.

...zur Antwort

Mit Rechnung bedeutet: selbstständig, und Ihr müsstet ein Gewerbe anmelden bzw. die Selbstständigkeit beim Finanzamt angeben. Gemeinsam auf Rechnung heißt, Ihr begründet eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts). Steuer-Nummer gehört auf die Rechnung oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (die speziell beantragt werden muss). Als Selbstständiger oder Gewerbetreibender bekommt Ihr außerdem eine neue Steuer-Nummer, weil Ihr dann als Betrieb geführt werdet.

...zur Antwort

Jetzt mal eine ernste Antwort: Formlosen Antrag stellen, mit der Bitte, zukünftig keine Steuererklärung abgeben zu müssen. Wenn die Rente abzgl. Versicherungen, also Sonderausgaben unter dem Freibetrag liegt, wird das FA dem entsprechen. (Wenn keine Kapitalerträge (Zinsen) über dem Sparer-Pauschbetrag von 801 € vorliegen, wird das FA ist ein Antrag auf Nicht-Veranlagung/NV sowieso zwecklos)

...zur Antwort

Für deinen Mini-Job zahlt der Arbeitgeber pauschale Abgaben, so dass für deine Beschäftigung auf den Kongressen Steuerklasse 1 maßgebend ist. Wenn du dort nur sporadisch tätig wirst, fällt möglicherweise über´s Jahr gesehen gar keine Steuer an, d.h. du bekommst sie im Rahmen der Einkommensteuererklärung erstattet. Als Student gelten (bei der Beschäftigung auf Lohnsteuerkarte) bezüglich der Sozialversicherung besondere Vorschriften - je nachdem, ob du nur in der Vorlesungszeit oder in den Semesterferien arbeitest. D.h. evtl. muss nicht der volle Beitrag gezahlt werden.

...zur Antwort

Da dem Steuerberater ja eine ausdrückliche Empfangsvollmacht erteilt wurde und diese offensichtlich ohne besonderen Grund nicht beachtet wurde, gilt folgendes: Dieser Bekanntgabemangel wird durch die Weiterleitung an den Bevollmächtigten (StB) geheilt. Die Einspruchsfrist beginnt erst im Zeitpunkt der Abgabe beim Bevollmächtigten. AEAO zu § 122 Abschnitt 1.7.3

...zur Antwort

Du willst Unternehmer spielen, wenn du aus 10.000 € brutto noch nicht einmal 19 % korrekt herausrechnen kannst?? (10.000 € = 119 %, das sind netto 8.403,36 €, wie hier bereits geschrieben). Das ganze lieber sein lassen! Oder sofort jemand fragen, der sich damit auskennt!!!! ---> Steuerberater

...zur Antwort

Zu den Fragen: 1. Die Kosten kann man als vorweggenommene Betriebsausgaben (als Heilpraktikerin) geltend machen. 2. Eine Aufteilung auf die Jahre 2012 bis 2014 kann nicht erfolgen, da der Ansatz nach dem Abflussprinzip (Zahlung) erfolgt. Aber wenn Ihr jetzt bei der Einkommensteuererklärung 2013 seid, ist das Jahr 2012 doch sowieso bereits erledigt (d.h. der Bescheid ist bestandskräftig), oder? Ich hoffe, Ihr habt in 2012 auch schon die ersten Kosten der Vorbereitung geltend gemacht, z.B. Telefon, Fahrten, usw.

...zur Antwort

Auch bei unregelmäßiger Beschäftigung ist die Putzfrau auf jeden Fall bei der Minijob-Zentrale anzumelden. Was aber immer wieder nicht bedacht wird: Wenn keine Anmeldung erfolgt, ist die Putzfrau nicht unfallversichert, und gerade bei Arbeiten im Haus ist dies sehr risikobehaftet.

...zur Antwort

Der Prozentsatz bei Rentenbeginn in 2015 ist 30 % (wie in den vorigen Antworten bereits richtig gesagt). Dieser ist aber auf den Rentenbetrag im Folgejahr 2016 anzuwenden, und dieses Ergebnis (= Rentenfreibetrag) bleibt grundsätzlich für die Laufzeit der Rente gleich (§ 22 EStG).

...zur Antwort

Vor kurzem entschieden: 2 BFH-Urteile vom 28.07.2011: Aktenzeichen VI R 38/10 und VI R 7/10.

Fazit: Wenn in einem hinreichend konkreten Zusammenhang mit den späteren Einnahmen, d.h. der beruflichen Tätigkeit.

...zur Antwort
  1. Absetzbar: Der Anteil des Gebäudes, der beruflich genutzt wird. Dies geschieht nicht sofort in voller Höhe, sondern über die AfA (Absetzung für Abnutzung). Bei dem Büro (= häusliches Arbeitszimmer) ist die mögliche Beschränkung auf 1.250 EUR p.a. zu beachten. Dies gilt für den Lagerraum (weil kein Büro) übrigens nicht.

  2. Umsatzsteuer: Führst du selbst steuerpflichtige Umsätze aus, kommt noch der Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten des betrieblich genutzten Gebäudeteils in Betracht.

  3. Allgemein: Du musst versuchen, die Kosten für privat/betrieblich von Anfang an möglichst genau zu trennen, sonst erfolgt eine geschätzte Aufteilung, und möglicherweise zu deinen Ungunsten. Und je höher die Kosten für betrieblichen Teil sind, desto höher die absetzbare AfA.

  4. Finanzierung: Solltest ein Darlehen benötigen, dann das Darlehen für den betrieblichen Teil aufnehmen und lieber den privaten Teil mit Eigenkapital finanzieren, umso mehr Zinsen kannst du betrieblich absetzen. Das muss aber genau passen mit Darlehen und den Kosten, die du damit begleichst.

  5. Fazit: Bei deinem Vorhaben empfiehlt es sich auf jeden Fall, einen Steuerberater zu fragen.

...zur Antwort

3 Voraussetzungen grundsätzlich: In Ausbildung, nicht älter als 25, innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen. Im übrigen gibt es Kindergeld oder Kinderfreibeträge nur alternativ (was günstiger ist), nicht gleichchzeitig.

...zur Antwort

Es sollte doch eine Vereinfachung sein - und am 22.12.2009 hat das Bundesfinanzministerium das Schreiben zu Einzelfragen zur Abgeltungssteuer veröffentlicht mit sage und schreibe 105 (in Worten: einhundertfünf) DIN-A-4-Seiten!!

Also - die Einzelfragen umfassen 105 Seiten, und wieviel Seiten werden es, wenn ich Detail-Fragen habe?? Gerade rechtzeitig hatte ich also unterm Weihnachtsbaum etwas interessantes zu lesen, um mich auf die ersten Steuererklärungen 2009 vorzubereiten, und unsere Politiker waren mit Air-Berlin (oder so) irgendwo in der Sonne.

Im übrigen profitieren von dem Steuersatz von 25% hauptsächlich die gut Betuchten, vermutlich, damit sie nicht endgültig in den sonnigeren Ländern untertauchen.

...zur Antwort

Schau mal auf www.insolvenzbekanntmachungen.de. Dort kannst du ganz gezielt suchen.

...zur Antwort

Du hast grundsätzlich recht - aber mangels Quittung wird es schwer nachzuweisen sein. In unserer Kirchengemeinde gibt es sog. Kollektenkarten (über 2 oder 5 oder 10 €), die man im Pfarramt kaufen kann und dafür bekommt man dann auch eine Spendenbestätigung. In den Klingelbeutel kommen dann diese Karten. Reg das doch einmal in deiner Gemeinde an!

...zur Antwort

Der Hinweis "lieber vermieten" ist sehr gut, denn dann seid ihr flexibler. Denkt auch daran: Ihr wißt ja nicht, was der Eigentümer der (dann veräußerten) Einliegerwohnung damit macht. Er vermietet evtl. selbst, und diese Mieter könnt ihr euch nicht aussuchen, und ihr wohnt ja schließlich mit diesen Leuten in einem Haus.

...zur Antwort
Finde ich gut, weil

...weil ich immer öfter von Leuten höre, dass sie nicht viel dafür tun, um ihren Job zu behalten oder um eine Festanstellung zu bekommen. Und manche Schüler nennen als Berufswunsch "Hartz-4-Empfänger". Meine Freundin bekam neulich im Bus, als sie 2 Schulkindern gesagt hat, sie würde zur Arbeit fahren, die Frage gestellt: "Du fährst zur Arbeit? Was ist das denn?" Ich würde jedenfalls gern für mein eingezahltes Geld noch irgendeine Rente bekommen!!

...zur Antwort

Nach der bisher von den anderen Experten geführten Diskussion noch ein kleiner Hinweis von mir bzw. aus einem Umsatzsteuerkommentar, der m.E. wichtig ist:

Die Umsatzgrenzen (17.500 €/50.000 €) sind Bruttowerte, d.h. einschl. der Umsatzsteuer, auch wenn sie wegen der Kleinunternehmerregelung nicht erhoben wird. Damit es kein böses Erwachen gibt...

...zur Antwort