Wir haben über 3 Monate gewartet bis wir die Eigenauskunft von der Schufa erhalten haben. Also rechne nicht so schnell damit.
Gib eine Steuererklärung mit der Anlage KAP beim Finanzamt ab. Dann bekommst du die zuviel gezahlte Abgeltungssteuer zurück.
Du musst das Kindergeld nicht zurück zahlen, ausser du liegt für die 8 Monate über den Betrag von 5336 Euro. Alles das, was du bis September verdient hast, zählt in die Kindergeldberechnung mit ein. Alles was danach ist, wird nicht mehr berücksichtigt. Das heißt also, dass die 8004 Euro gezwölftel (8/12)werden. Vom Januar bis September darfst du als Einkünfte nicht mehr als 5336 Euro haben. Du kannst aber von deinem Bruttoarbeitslohn noch 8/12 Werbungskosten abziehen (614 Euro) bzw. wenn du mehr als die 614 Euro hast, dann diesen Betrag sowie die Sozialversicherungsbeiträge.
Die Selbstbeteiligung musst du pro Fall bzw. pro Rechtsstreit bezahlen. Du musst dir halt überlegen, ob du die 300 Euro so einfach hast. Ansonsten wähle eine niedrigere SB. Wir haben eine Rechtsschutzversicherung mit 150 Euro Selbstbeteiligung und bezahlen im Jahr um die 180 Euro. Allerdings sind bei uns alle Familienmitglieder und auch alle Vertragsarten mit beinhaltet.
In Supermärkten wo du Lebensmittel kaufst, kannst du nicht mit Kreditkarte bezahlen.
Nein du kannst keine doppelte Haushaltsführung geltend machen, da dein Erstwohnsitz kein eigener Hausstand ist. Du kannst aber einmal wöchentlichen die Fahrt zu deinen Eltern als Fahrtkosten absetzen(einfache Fahrt). Allerdings musst du dies auch Nachweisen können (z.B. Fahrkarten, Km-Stand usw.)
Ich kann dir sagen, was mich mein VW Polo im ersten Jahr etwa gekostet hat. Allerdings hab ich den Vorgänger.
ca. 100 Euro Steuern,
je nachdem in welcher SFK (ich 70 %) du bist bezahlst du etwa um die 400 Euro Versicherung (inkl. Vollkasko)
mit einer Tankfüllung kommst du etwa 550 bis 600 km. Mein Auto verbraucht in etwa zwischen 5,5 Liter 7,5 Liter auf 100 km
Durchsicht, je nachdem was gemacht werden muss, kostet dich etwa so zwischen 50 und 200 Euro.
hinzu kommen dann eventuell noch Reifeneinlagern, Reifenwechsel.
im ersten Jahr vielleicht noch die Neuanschaffung der Reifen (ca. 300 Euro komplett)
eventuell noch Raten für die Abzahlung. (ich hatte keine, da ich das Auto gleich komplett bezahlt habe.
Hast du deine angegebene Werbungskosten mal zusammengerechnet?? Kommst du über die 920 euro?? Wenn das FA deine Werbungskosten nicht angesetzt hat, dann haben sie es bestimmt begründet. Schau da mal nach.
Ansonsten kannst du schreiben, dass du gegen den Steuerbescheid vom ... Einspruch einlegst. Und dann schreibst du, dass du bittest, dass deine Werbungskosten noch angesetzt werden sollen. Am besten fügst du eine Kopie dieser Anlage bei und natürlich die entsprechende Nachweise.
Für alle die jenigen, die auf Lohnsteuerkarte arbeiten bekommt jeder als Sonderausgaben den Höchstbetrag von 1.500 Euro. Sollte allerdings einer Selbstständig sein und selbst in die Versorgungskasse einzahlen, dann bekommt man die 2.400 Euro. Das FA hat also korrekt gehandelt. Das dein Programm die 2.400 genommen hat, kann auch daran liegen das du bei den Vorsorgeaufwendungen anstatt der 1 eine 2 eingetragen hast.
Wenn der Betrag schon gezahlt wurde, dann schick dem Amtsgericht die Kopie deiner Überweisung. Dann dürfte das Mahnverfahren eingestellt werden. Nur eine Behauptung reicht nicht aus. Der Antragssteller muss schon nachweisen können, dass du noch Schulden bei ihm hast.
Frag doch deinen Arzt, ob er dir das Rezept auch für 6 Monate ausstellen kann. Wenn nicht, dann geh einfach einmal am Anfang des Quartals hin und hole dein Rezept und dann nochmal am Ende des Quartals.
Ich weis aus Erfahrung, dass z.B. in Sachsen die Karte bei der Sparkasse anderesrum reingeschoben wird als in NRW. Brauchst also keine Bedenken zu haben.
Die Lohnsteuerbescheinigungen von euch liegen dem FA bereits vor, da diese elektronisch übermittelt worden. Daran kann das FA erkennen, dass deine Frau vom Januar bis August in Ausbildung gewesen ist bzw. keine Lohnsteuerbezahlt hat. Es spielt also keine Rolle ob du das Gehalt deiner Frau angibst oder nicht. Das FA wird dann auf jeden Fall anrechnen. Ab September ist deine Frau ja arbeiten gegangen und hat somit auch Lohnsteuer bezahlt. Deine Frau müsste rein theoretische 2 Lohnsteuerbescheinigungen haben. Das FA setzt jede Lohnsteuerbescheinigung getrennt von einandere an. Am Ende bilden deine Einkünfte und die deiner Frau den Gesamtbetrag der Einkünfte. Von diesen Betrag werden dann noch die die Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen abgezogen und daraus errechnet sich dann die Steuer. Am besten ruftst du bei deinem Sachbearbeiter an und sagst ihm Bescheid, dass du es nicht bis zum 31.05. schaffst und du bittest um Fristverlängerung. Im Normalfall dürfte das FA auch nicht dagegen stimmen, dass das FA im Mai meistens sehr überlastet ist.
Du kannst ja mal nachfragen. Ob es was kostet kann ich dir nicht sagen. Hast du in deiner Überweisung deine ausländische Kontoverbindung angegebn oder die deutsche?? Du musst auch auch die ausländische Bankverbindung deiner Freundin mit eingetragen. Ist das Geld von deinem Konto runter??
Ich kann dir sagen, dass das noch ein bisschen Dauern kann. Das Bundeszentralamt für Steuern bekommt jeden Tag an die 2000 Anfragen. Bis diese alle bearbeitet werden, dauert seine Zeit. Warte noch ein wenig ab. Wenn du bis Ende Juni noch nichts gehört hast, dann ruf am besten nochmal dort an.
Du kannst wenn du willst die Lohnsteuerbescheinigung mit rein tun. Das FA braucht sie aber nicht unbedingt, da die Lohndaten elektronisch eingelesen werden. Es ist also dir ganz alleine überlassen, ob du eine Kopie bzw. das Original mit deiner Steuererklärung abgibt.
Bis zum Ende der Ausbildung bekommt euere Tochter Kindergeld. Wenn das Geld nicht ausreicht, dann kann sie zum Arbeitsamt gehen und eine Aufstockung beantragen (Hartz IV).
Soweit ich weis nicht. Allerdings sind die Preise von Sparkasse zu Sparkasse unterschiedlich. Da kannst du nur nachfragen.
Also wir haben unser Mietkautionssparbuch kostenlos bei der Sparkasse bekommen. Vielleicht hat dich die Beraterin falsch beraten. Kann mir nicht vorstellen, dass das Geld kostet.
Du brauchst auf jeden Fall den Mantelbogen, Anlage Kind, 2x Mal Anlage N und dann noch den Bogen für die Versicherung. Wenn du noch Kapitaleinkünfte und sonstige Einkünfte bezogen hast, dann auch diese Anlagen