Im Mai 2009 hatte ich einen unverschuldeten Verkehrsunfall. An meinem Fahrzeug entstand ein wirtschaftlicher Totalschaden. Die gegnerische Versicherung hat den Schaden abzüglich der Mehrwertsteuer erstatten. Bis heute habe ich mir mit meinem Mann ein Fahrzeug geteilt. Jetzt habe ich mir einen Neuwagen gekauft. Kann ich jetzt noch die nicht erstattete Mehrwertsteuer für das Ersatzfahrzeug einfordern oder gibt es da eine Frist, die schon abgelaufen ist?

Vielen Dank!