Hallo, ich habe als privater Verkäufer bei Ebay einen Markenrucksack versteigert, die Sachmängelhaftung ausgeschlossen. 3 Fotos zeigen den Artikel im Ganzen und die Mängel, da durch häufiges Nutzen die Träger Gebrauchsspuren aufweisen und der Unterboden. Dort sind äußerlich Verschmutzungen, die man nicht mehr abwaschen kann. Ein Käufer hat den Artikel nun für 20 € ersteigert und beschwert sich jetzt über Krümel im Rucksack und Verschmutzungen innen und außen. Er fordert mich auf, ihm ein Rücksende-Etikett zu senden. Habe ihm mitgeteilt, dass der Rucksack sauber versendet wurde, keine Krümel beim ausschütteln bzw. auch umdrehen hier herausfielen und die Verschmutzungen am Unterboden klar benannt wurden und ich keine Rücknahme anbiete, das stehe klar in der Auktion.

gerade erhielt ich Antwort, er würde den Rucksack nun an mich zurücksenden.

Sein ebay-Profil zeigt, dass er eine weitere Tasche der Marke ersteigert hat und ich gehe davon aus, dass der Rucksack ihm einfach nicht gefällt. Habe nun nicht mehr reagiert und werde die Paketannahme verweigern.

Bezahlt wurde per Überweisung. Ich verkaufe immer mal wieder einige gebrauchte Sachen und habe in 18 Jahren nun fast 2.000 positive Bewertungen bekommen. Ich denke, wenn ich die Rückgabe weiterhin verweigere, gibt‘s eine negative Bewertung, damit kann ich aber leben. Ich kann ja meine Sicht ergänzen. Bei dem Artikelwert von 20€ jetzt Hin- und Rückversand in Höhe von je 4,99€ zu übernehmen, ist ja Wahnsinn, weil der Käufer sich auf Krümel beruft (die er, wären sie tatsächlich da, leicht entfernen kann).

Ich versende nur saubere Ware und habe da ein reines Gewissen. Frage mich aber, ob angebliche Krümel ein Grund für eine Rücknahme sind? Sachmängelhaftung war ausgeschlossen und sind Krümel überhaupt ein Sachmangel?
Bin ich hier im Recht als privater Verkäufer?

Für Hinweise bin ich dankbar.
Schönes Wochenende

Mandy