Ich arbeite als Werkstudent in der Gastro und bekomme den Mindestlohn plus Nachtzuschläge von 25 % ab 20.00 Uhr. Die Nachtzuschläge sind meines Wissens nach steuerbefreit. Heißt das aber auch, dass sie nicht einfach auf den Bruttolohn aufgeschlagen werden dürfen? Mein Arbeitgeber macht Folgendes: In der Gehaltsabrechnung listet er Bruttolohn und die Nachtzuschläge gesondert aus, zieht davon den AN Anteil der Rentenversicherung ab und zieht dann noch einen Betrag ab, der gewährleisten soll, dass am Ende nicht mehr als 9 € netto als Lohn ausgezahlt wird. D.h. er rechnet 8,50 € x Stundenanzahl + Nachtzuschlag - RV-Beitrag AN - "sonst.Abzüge"= 9 €. Damit rechnet er doch aber den Nachtzuschlag als zu versteuerndes Einkommen mit ein, oder?