Neben Steuern und Sozialversicherung wird auch noch der Soli (Solidaritszuschlag) abgezogen. Wenn Du noch Vermögensbildung betreibst, dann zieht der Arbeitgeber Dir dazu noch etas vom Gehalt ab und überweist es auf Dein vL-Konto.

...zur Antwort

Soweit ich es weiß, bekommst Du natürlich für die Zwischenzeit Arbeitslosengeld, das Arbeitsamt wird froh sein, daß Du schon eine neue Stelle hast, wird aber vielleicht (da man sparen muß) wollen, daß Du Dir eine Zwischenbeschäftigung suchst.

...zur Antwort

Zu dieser Problematik habe ich kürzlich einen Artikel gelesen, in dem geschrieben wurde, daß es für hochtbetagte Personen evtl. unzumutbar sein kann, in eine andere (kleinere) Wohnung zu ziehen. Würde der alten Dame raten, daß sie sich von ihrem Arzt ein Attest einholt, in dem ihr die Unzumutbarkeit eines Umzugs bestätigt wird, dann sollte das Sozialamt ein einsehen haben.

...zur Antwort

Hallo Christine123, vielleicht kann ich Dir ein bißchen helfen, denn ich habe so eine Arbeitsmarktrente. Bei mir war es so, daß die Rentenversicherung beim Arbeitsamt nachgefragt hat, wie die mom. Vermittlungschancen für mich in eine Teilzeitstelle sind und das Amt sagte denen, daß mom. keine Chance besteht, nun habe ich die volle Rente bekommen, aber der Arbeitsmarkt wird immer wieder überprüft. Drücke Dir die Daumen, daß Du die Rente bekommst.

...zur Antwort

Man sollte diese Bescheinigungen immer gut aufheben, denn wenn später bei den Rentenzeiten etwas nicht stimmt, muß man gegenüber der Rentenversicherung Zeiten oder Entgelte nachweisen und das geht leichter, wenn man die Bescheinigungen alle hat und sortiert hat.

...zur Antwort

Ich weiß von Freunden, daß er als Selbständiger auch zur Riesterrente berechtigt ist, da seine Ehefrau versicherungspflichtig beschäftigt ist. Ein reiner Minijob wird da nicht ganz ausreichen, die Frau müßte wohl diese zusätzlichen Beiträge zur Rentenversicherung zahlen, dann ist sie in der Rente versichert und er dürfte dann auch riestern, wenn sie selber auch riestern tut.

...zur Antwort

Mein Wissensstand ist, daß sich die Banken (leider) noch nicht geeinigt haben, aber die Rede ist wohl von Gebühren von 2 - 10 Euro für die Fremdkunden.

...zur Antwort

Deine Frage wird Dir hier wahrscheinlich niemand beantworten können, hier gehts mehr um Finanzen, aber versuche es doch mal auf der Gesundheitsfrage - da bekommst Du sicher einen guten Rat. Wünsche Dir alles Gute.

...zur Antwort

Ich denke, die Kosten des eigentlichen Umzugs kannst Du nur steuerlich als Werbungskosten geltend machen, wenn der Umzug beruflich bedingt ist. Die anderen Moeglichkeiten haben gbasket und schlaudachs schon genannt.

...zur Antwort

Soweit ich weiss, wirkt der Versicherungsschutz einen Monat lang nach, das heisst, auch wenn man keinen Beitrag zahlt ist man einen weiteren Monat abgesichert. Ausserdem wird die Arbeitsagentur sicher der Krankenkasse den evtl. fehlenden Beitrag zahlen, dann ist alles wieder ok.

...zur Antwort

Bin nun kein Kreditexperte, aber habe vom Alter her einige Erfahrungen, und da muß ich Dir leider sagen, daß es mit einem Schufa-Eintrag sehr sehr schwer ist an einen Kredit zu kommen. Kannst Du den Schufa-Eintrag nicht "erledigen", das heißt die Schulden zurückzahlen, oder die eintragende Bank überzeugen, daß sie ihn löschen, vielleicht ist er ja auch falsch, wenn Du das nachweisen kannst, müßte die Schufa die Sache löschen. Evtl. könntest Du Dich noch an die Kreditanstalt für Wiederaufbau wenden, die haben auch einiges Geld für Existenzgründer, oder Du inserierst in der Zeitung und suchst einen privaten Geldgeber, den Du mit Deiner guten Idee überzeugen kannst. Aber auf jeden Fall einen Kreditvertrag machen.

...zur Antwort

Meiner Nichte ging es genauso wie Dir, Hintergrund ist wohl die Regelung, daß das Elterngeld nach dem Einkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt berechnet wird. Und da sieht es bei Nur-Hausfrauen, Minijobberinnen, Frauen die Pflegearbeit Daheim leisten leider schlecht aus. Sie erhalten dann nur das Mindest-Elterngeld von 300 Euro pro Monat. Ich fürchte ein Widerspruch wird Dir nichts helfen. Aber früher wars auch nicht viel gerechter, hätte Dein Ehemann sehr gut verdienst, wäre es sogar dazu gekommen, daß Du gar kein Erziehungsgeld bekommen hättest.

...zur Antwort

Nein, man ist nicht verpflichtet Trinkgeld zu geben. Aber es empfiehlt sich einfach, ca. 10 % zu geben, dann wird man meist netter und schneller bedient und außerdem verdienen die Bedienungen oft nicht gut, so daß sie es auch zum Lebensunterhalt brauchen.

...zur Antwort

Mein Bruder ist schon einige Jahre in Rente und bei dem ist es genau so - wie es die Rentenfrau in ihrer Antwort schreibt. Nur die Pflegeversicherung und diesen Zahnszusatzbeitrag muß er leider allein zahlen. Aber er ist sehr günstig krankenversichert (in der gesetzlichen Krankenkasse)- und darüber sehr froh.

...zur Antwort

Befreiung von der Kfz-Steuer bei Merkzeichen (Bl, H, aG) im Schwerbehindertenausweis also für Blinde, Hilflose und außergewöhnlich Gehbehinderte. Ermäßigung von 50 % gibts, wenn im Schwerbehindertenausweis die Merkzeichen GI (gehörlos) oder G (erhebliche Gehbinderung) stehen. Mein Vater hatte aG, deshalb weiß ich die Regelungen.

...zur Antwort

Also bei meiner Schwägerin ist es so, daß sie schon dazuverdienen kann, sie ist nur teilzeitbeschäftigt, soweit ich weiß, wird ihr von der Witwenrente gar nix abgezogen. Sie mußte den Verdienst aber im Rentenantrag angeben.

...zur Antwort

Hallo Primel, ich habe Teilrente auch schon mal in Erwägung gezogen, hab mich informiert: man kann die Rente zu 1/3, 1/2 oder 2/3 nehmen, je kleiner der Rentenanteil, desto mehr kann man dazuverdienen. Die nicht-genommene Rente steigt dann noch an, weil man noch Rentenbeiträge zahlt. Falls Du eine Rentenkürzung hast, ist nur die genommene Rente mit dem Abzug, der andere Teil der Rente, den Du erst später nimmst, hat dann weniger Kürzung oder sogar keine mehr, je nachdem, wann Du den fehlenden Teilrentenbetrag dazunimmst. Du kannst Teilrente bekommen, wenn Du im Rentenantrag Teilrente ankreuzt, dort ist gefragt, ob die Rente als volle Rente oder Teilrente gezahlt werden soll.

...zur Antwort

Dafür gibt es die "Sozialhilfe im Alter", die kann man über die Gemeinde beantragen. Und wegen den Medikamentenzuzahungen, da sollte sie mal mit ihrer Krankenkasse sprechen, ob sie nicht evtl. als chronisch Kranke, weniger Eigenanteil zahlen muß.

...zur Antwort

Würde Dir empfehlen, laß von einem guten Berater doch noch mal Deine "Rentenzeiten" durchsehen, ob wirklich nichts fehlt, denn bei mir fehlten z. B. die Lehrzeiten, die konnte man anhand vom Gesellenbrief doch noch anrechnen. Und wenn die Rente nicht reicht, da gibts dann die Möglichkeit "Sozialhilfe im Alter" zu beantragen, kann man über die Gemeinde beantragen.

...zur Antwort