Generell zahlt man Genossenschaftsanteile anstelle der Kaution. Dass man das doppelt bezahlt, habe ich noch nicht gesehen oder gehört.
Das würde ich noch einmal mit der Hausverwaltung abklären. Denn normalerweise muss man Rechnungen bis 80 Euro selbst bezahlen. Wenn du jetzt 200 Euro im Baumarkt ausgibst, könnte es schon sein, dass die Verwaltung das tragen muss. Wenn sie sich aber quer stellen und sagen, dass es lauter kleine Einzelreparaturen sind, hast du Pech. Klär das besser noch einmal ab bevor du etwas einkaufst.
Haftpflicht geht nicht, weil du das Telefon ja selbst zerstört hast und bei einer Hausratversicherung hast du wahrscheinlich auch keine Chancen. Manche Handyversicherungen zahlen bei einem Wasserschaden, aber wenn das Handy 100 Euro gekostet hat, hast du wahrscheinlich keine. Wenn doch, dort nachfragen.
Ansonsten bleibt dir nichts anderes übrig, als dir einfach ein neues Handy zu kaufen.
Es gibt ein neues Urteil, dass man auch in einer Fernbeziehung ohne dass man gemeldet ist, einen doppelten Haushalt geltend machen kann und auch die Fahrtkosten absetzen kann. Allerdings ist es wahrscheinlich einfacher, wenn man an beiden Orten gemeldet ist.
Diese Wohnung hat eine Badewanne. Falls du noch mehr Wohnungsanzeigen wälzen musst, hier ein Register über die üblichen Abkürzungen, die man in Mietangeboten so findet:
http://www.pro-wohnen.de/hamburg_abkuerzungen_wohnungsanzeigen.htm
Die Gemeinschaft der Eigentümer wird sich dagegen wehren, sich an den Kosten der Renovierung zu beteiligen. Ein Balkon gehört normalerweise nur zu einer Wohnung und es hat auch nur der Bewohner der Wohnung (= der Eigentümer, wenn er selbst in der Wohnung wohnt) das Recht, den Balkon zu nutzen. Deshalb muss er die Kosten für die Renovierung selbst tragen. Man kann das Anliegen aber einmal bei der Eigentümerversammlung anschneiden, vielleicht hast du Glück!
Eine Haftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung für Senioren im Altenheim. Besteht eine Sterbegeldversicherung, sollte man diese auch behalten. Alle anderen Versicherungen sind nicht unbedingt erforderlich. Es gibt auch Haftpflichtversicherungen, die pflegebedürftige Elternteile im Pflegeheim mit abdecken. Wenn die Kinder eine solche Police haben, benötigt die Person im Altenheim selbst keine gesonderte Haftpflichtversicherung.