Generell zahlt man Genossenschaftsanteile anstelle der Kaution. Dass man das doppelt bezahlt, habe ich noch nicht gesehen oder gehört.
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Es gibt ein neues Urteil, dass man auch in einer Fernbeziehung ohne dass man gemeldet ist, einen doppelten Haushalt geltend machen kann und auch die Fahrtkosten absetzen kann. Allerdings ist es wahrscheinlich einfacher, wenn man an beiden Orten gemeldet ist.
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Die Gemeinschaft der Eigentümer wird sich dagegen wehren, sich an den Kosten der Renovierung zu beteiligen. Ein Balkon gehört normalerweise nur zu einer Wohnung und es hat auch nur der Bewohner der Wohnung (= der Eigentümer, wenn er selbst in der Wohnung wohnt) das Recht, den Balkon zu nutzen. Deshalb muss er die Kosten für die Renovierung selbst tragen. Man kann das Anliegen aber einmal bei der Eigentümerversammlung anschneiden, vielleicht hast du Glück!
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