Ist die nachträgliche Zinserhöhung durch die Bank beim bestehenden Darlehensvertrag rechtmäßig?
Wir haben einen Kreditvertrag mit einem festem Zinssatz abgeschlossen. Zwei Monate später und kurz vor der Auszahlung legt die Bank uns eine Vertragsänderung mit erhöhten Zinssätzen zur Unterschrift vor. Begründung: die Bank hat für sich den Eintrag im Grundbuch Abt. II entdeckt mit "Vorkaufsrecht für die Stadt ...(wo das Grundstück liegt)" und betrachtet das als "wertmindernde Vorlast". Für die Vertragsänderung möchte die Bank auch noch Gebühren haben. Darf die Bank so handeln? Wass passiert, wenn wir nicht unterschreiben? Was können wir dagegen unternehmen?
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