Hallo, ein Wettbewerbsverbot im Arbeitsvertrag ist gesetzlich bereits streng geregelt und auch so ausgelegt, dass es relativ Arbeitnehmerfreundlich ist.
Grundsätzlich ist ein Wettbewerbsverbot auch nur möglich, wenn der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran hat (z.B. zum Schutz vor Betriebsgeheimnissen). Daher sind diese z.B. bei Handwerksberufen nur schwer zu begründen.
Auch muss genau beschrieben sein, auf welche Bereiche sich das Wettbewerbsverbot beschränkt (z.B. Firmen die das Produkt XYZ verarbeiten oder herstellen).
Als Arbeitgeber hast du defintiv den Vorteil, dass du selbst bei einer Kündigung für die vereinbarte Zeit (max. 2 Jahre) min. 50% deines Lohnes weiterhin erhältst. Ich persönlich sehe dies auch als eine gewisse Absicherung. (Andere gehen so auch mal 2 Jahre eher in den Ruhestand). Auch beim Wechsel in einen anderen Job muss dir garantiert werden, dass du mindestens 10% mehr verdienst.
Persönlich rate ich dazu, den Vertrag genau zu lesen - insbesondere hinsichtlich der Einschränkungen beim Wechsel (was genau ist hier spezifiziert). In meinem Fall war es so, dass sich das Wettbewerbsverbot eigentlich nur auf eine anderer Firma in meiner Region anwenden lässt. Mit dieser Einschränkung kann ich sehr gut leben, weshalb ich die Vorteile dieses Vertrages dankend angenommen habe. (Und das, obwohl in meinem Vertrag nur das gesetzliche Minimum zugesagt wurde).
Übrigens: Das Wettbewerbsverbot greift auch bereits während der Probezeit, sofern der Vertrag vor Antritt der neuen Stelle unterschrieben wurde.