Antwort
Dein Studium und dein Nebenjob sind erstmal getrennt von einander zu betrachten.
Viele Ausgaben der Uni kannst aber sicherlich als Werbungskosten absetzen. Hier wäre dann nur die Frage, ob diese Ausgaben die Werbungskostenpauschale übersteigen. Nur dann macht es Sinn sie einzeln in der Steuererklärung anzuführen. Andernfalls kannst du einfach in der Erklärung die Pauschale ankreuzen und die einzelnen Rechnungen weg lassen.