Ich wäre berechtigt Wohngeld zu beziehen. Da bin ich mir sicher. Gilt jedoch auch für Wohngeldbezieher eine Obergrenze für "Schonvermögen" ähnlich wie bei Hartz4-Empfängern? Kann ein Festgeldkonto mit 5000,- Euro den Bezug von Wohngeld ausschließen, oder kommt es nur auf die Höhe des Einkommens an? Wer kennt sich aus?