Ja, ein Wechsel in die PKV ist nicht nur zu Beginn sondern auch während der Selbstständigkeit möglich.

Man sollte prüfen, ob die PKV wirklich günstiger ist. Dabei nicht vergessen: ein Rückkehr in die Geseztliche ist dann kaum noch möglich.

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Dies kann in der Regel nicht der Arzt von dir verlangen, sonder ist ein Wahltarif in der GKV. Ob dies zu deinem Vorteil ist -und ob Leistungen eingeschlossen sind, die über den Regelleistungskatalog der GKV hinausgehen - hängt von deiner Kasse und dem zugehörigen Tarif ab.

Meist ist der Anreiz für die Patienten aber eher der geringere Monatsbeitrag.

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In der Tat wird bei Versicherungsvergleichen der Rechtsschutz für Fußgänger oder Fahrradfahrer unter den Verkehrsrechtsschutz gefasst. Das ist meines Wissens die gängige Variante.

Der Preisunterschied sind circa 20 Euro jährlich (laut Rechner). Ob du einen Rechtsschutz im Straßenverkehr wirklich brauchst wenn du kein Auto fährst ist allerdings eine andere Frage. Obwohl man als Fahrradfahrer auch schnell betroffen sein kann.

Ein kompetenter Versicherungsberater kann dir da weiterhelfen.

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Hallo IslaBonita! Da gab es im Jahr 2010 bei der Stiftung Warentest mal einen Test verschiedener Policen zu. Ich habe den Artikel selbst nicht gelesen, aber vielleicht hilft er dir ja dabei weiter festzustellen, ob du wirklich solch eine Versicherung brauchst!

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Eine Unfallversicherung für Arbeitnehmer ist dafür da, eigentlich Einkommensausfälle abzusichern -ein Problem, das bei Rentner nicht entstehen kann.

Trotzdem gibt es spezielle Senioren-Unfallversicherungen: diese Tarife bieten Pflege, das Reichen von Mahlzeiten, Einkäufe etc. an, wenn man als Senior nach einem Unfall nicht in der Lage ist, dies selbst zu erledigen.

Deshalb eignet sich solch eine Police für diejenigen, die keine Verwandten oder Unterstützung von anderer Seite bekommen können.

Beim Abschluss der Versicherung sollte man aber genau vergleichen: was schließen die Leistungen ein`? Wann springt die Versicherung ein? Denn solch eine Unfallversicherung nützt nichts wenn sie erst dann Leistungen übernimmt wenn man sowieso nicht mehr in der Lage ist alleine zu leben. Deshalb vorher genau kontrollieren!

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Die gesetzlichen Kassen zahlen die professionelle Zahnreinigung nicht, nur die Entfernung von Zahnstein (dies ist aber bei allen Kassen der Fall).

Die Barmer GEK hat ein Bonusprogramm, da bekommst du Puntke wenn du Vorsorge betreibst, u.a. auch Zahnreinigung. Eine wirkliche Beteiligung ist das nicht.

Wenn du die Zahnreiningung übernommen haben willst, solltest du eine Zahnzusatzversicherung abschließen. Die finde ich eigentlich sowieso unerlässlich.

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Ja, bei einem monatlichen Minijob ist das kein Problem. Auch die Versicherung über die Eltern bei einer privaten Versicherung ist kein Problem. Eventuell könnte man sich mal informieren, ob in so einem Fall die studentische PKV günstiger wäre bei gleichen Leistungen.

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Wie man jetzt an der City BKK sieht hast du als Versicherter keinen wirklichen Nachteil wenn du aufgrund von Insolvenz deiner Kasse wechseln musst: deinen Versicherungsschutz wirst du nicht verlieren.

Ich bezweifle auch, dass man als Versicherter wirklich überblicken kann, wie eine Kasse finanziell dastehen.

Ich rate dir deshalb auf die Leistungen zu achten: zwar sind diese oft identisch, aber es gibt schon kleine aber feine Unterschiede, wie z.B. bei der Übernahme von Homöopathie etc. Da solltest du bei der Suche ansetzen.

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Ja seit der Steuererklärung 2010 kann man Beiträge einschließlich der Beiträge für Kinder steuerlich geltend machen. Dies soll vor allem Familien entlasten, da bisher Beiträge für mitversicherte Kinder nicht anerkannt wurden.

Die Beiträge musst du in der Steuererklärung bei den Vorsorgeaufwendungen angeben. Alle zusammen, einschließlich derer für Kinder.

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Ja. Wenn es um die Absicherung deiner Familie in deinem Todesfall geht, dann ist dies ganz klar der Fall. Natürlich sind auch eine generelle Absicherung wie zum Beispiel eine Berufsunfähigkeitsversicherung notwendig, aber insbesondere wenn du Kinder hast ist eine Risikolebensversicherung eigentlich unabdingbar.

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Die Frage stellt sich, wie du als Referendarin in der PKV versichert sein kannst. Einem Eintritt in die GKV steht nichts im Wege, allerdings solltest du prüfen wie sinnvoll dieser Schritt ist. Wenn du als verbeamtete Lehrerin arbeiten willst wirst du ja sowieso in der PKV + Beihilfe versichert sein. Dann müsstest du sowieso wieder wechseln.

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Wieso sollte die private Haftpflicht den Schaden nicht zahlen. Wenn man seinen Büroschlüssel verliert und Türschlösser ausgetauscht werden müssen, springt sie ja auch ein, oder?

Da du das Handy ja mehr oder weniger zerstört hast, solltest du dich an deine Haftpflichtversicherung wenden. Vorher solltest du deinem Arbeitgeber den Schaden melden. Meistens haben die ihre Geräte ja versichert oder sogar ihre Mitarbeiter im Dienst, sodass deine private Haftpflicht gar nicht einspringen müsste.

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Als Student kannst du dich nur dann privat versichern, wenn du bisher auch privat versichert gewesen bist.

Einige Versicherer bieten spezielle Tarife extra für Studenten an, ich würde aber unbedingt vergleichen ob diese billiger sind als in der bestehenden Versicherung über die Eltern zu bleiben! Alternativ gibt es natürlich die GKV, ich meine, da ist der Studentensatz bei 150 Euro monatlich. Eine Alternative wäre ein Wahltarif in der GKV, da musst du aber gut die Bedingungen lesen. Bei hohen Selbstbeteiligungen zahlt man meist nur drauf.

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Deine neue Krankenkasse wird dich abmelden, da musst du überhaupt nichts schreiben. Deine Eltern werden dann kontaktiert, ich allerdings würde an deren Stelle selbst bei der Verischerung anrufen, da es zu Veränderungen im Tarif kommen könnte wenn du nicht mehr mitversichert bist. In jedem Fall kannst du da gar nichts machen, weil du 'mit'versichert bist.

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Das kommt ganz auf den Tarif an. Sieh es mal so: eine Haftplichtversicherung ist quasi ein Muss. Das heißt, du wirst wahrscheinlich sowieso immer eine brauchen. Die Frage ist doch, ob die Einsparungen durch den 3-Jahresvertrag sich lohnen oder ob es vielleicht einen anderen Anbieter gibt der ähnlich günstig ist und nur eine Laufzeit von einem Jahr fordert.

Da meines Wissens aber die Angebote für Haftpflichtversicherungen nicht wahnsinnig stark im Preis schwanken gibt es gegen einen guten 3-Jahresvertrag nicht so viel auszusetzen. Dennoch würde ich ein vergleichbares Angebot mit nur einjähriger Laufzeit bevorzugen.

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Beispiele aus der Forschung und der Praxis belegen immer wieder, dass junge Privatversicherte chronische überversorgt, die älteren dagenen unterversorgt werden.

Eine weitere wichtige Frage ist, wie lange das doppelte System mit GKV und PKV als Vollversicherungen überhaupt noch bestehen wird.

Andererseits kann man vor allem als junger Privatpatient von guten Vorsorgeangeboten profitieren. Mein Vorschlag wäre deshalb: viele verschiedene Angebote einholen und mit dem GKV-Tarif vergleichen, auch für andere Lebensumstände (beispielsweise Kinder). Falls die PKV-Tarife alle zu teuer sind: in der Kasse bleiben und zusatzversichern. Vor allem beim Zahnersatz!

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In deiner Police steht entweder der Beginn des Versicherungsschutzes, oder dass der Versicherungsschutz ab Vertragsunterschrift gültig ist. Das gilt es hier herauszufinden. Ob da jetzt schon eine Versicherungsprämie abgebucht wurde ist dann in diesem Fall unerheblich.

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Meinst du jetzt eine Zusatzversicherung, die du privat abschließt oder einen Wahltarif deiner Kasse. Bei ersterem hast du eigentlich immer freie Arztwahl, kommt natürlich auf deinen Tarif an. Welche Behandlungen vom Heilpraktiker übernommen werden hängt auch vom Tarif ab, da gibt es aber mit Sicherheit Tarife, die die Kosten zu 100% übernehmen.

Bei Wahltarifen in der GKV kann die Arztwahl eingeschränkt sein.

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Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung deckt meines Wissens nur die Zeit des Studiums ab und sollte dann später von der Berufsunfähigkeitsversicherung ersetzt werden, sobald eine berufliche Laufbahn eingeschlagen wurde. Solch ein Versicherung kann sich lohnen, ich würde aber genaustens die Konditionen prüfen, oft zahlen solche Versicherungen, die besonders günstig sind, dann nämlich nur in Fällen, die man sich an den Hut stecken kann.

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