Wenn du von Schadensersatz oder Schmerzensgeld redest, zahlt das natürlich eher keiner. Sie hatte da halt einfach Pech. Die Behandlung zahlt die Krankenkasse bei der deine Frau versichert ist.
Die große Witwenrente bekommt man, wenn man ein Kind des Verstorbenen großzieht. Die kleine, wenn man die Altersgrenze von 47 Jahren noch nicht erreicht hat und kein Kind mit dem Verstorbenen hat. Wenn man nur verlobt war, bekommt man in der Regel keine Witwenrente. Man ist ja rein rechtlich auch keine Witwe.
Ja, es ist möglich auch mit Teilzeit in Altersteilzeit zu gehen. Der Gesamtverdienst darf aber, glaube ich, 400 Euro im Monat nicht unterschreiten. Wenn der Arbeitgeber das aber nicht möchte, hat man keine Chance.
An der Haustüre würde ich nichts vergeben. Da kann ja jeder kommen. Ausnahmen sind vielleicht kleine Organisationen oder Vereine im Dorf. Für die Steuer bringt dir das nichts.
Wenn du mehr Spenden willst, solltest du auf Spendensiegel achten und dir eine vertrauenswürdige Organisation aussuchen.
Ich würde das auf jeden Fall mit dem Arzt und dem AG abstimmen. Wenn es wirklich an einem gebrochenen Bein liegt und man bei der Arbeit körperlich arbeiten muss, wird der AG einer Reise wahrscheinlich zustimmen. Aber ich würde es nicht ohne seine Zustimmung machen, sonst bekommt man nur Ärger.
Wenn der Wohnwagen transportiert wird, also du damit auf der Straße unterwegs sein willst, dann muss er auch versichert sein. Das geht aber schon ab einem sehr günstigen Beitrag im Jahr. Steht der Wohnwagen nur auf einem Campingplatz besteht keine Pflicht zur Versicherung.
Gekürzt werden darf da nichts. Es ist Arbeitszeit, die du für ihn die Möbel auslieferst, das muss er ganz normal bezahlen. Versuch das Geld zu bekommen, kündige und such dir einen besseren Arbeitgeber.
Die Tageswechselkurse sind überall gleich. Frag aber mal bei deiner Hausbank nach, denn die erheben wahrscheinlich noch am ehesten keine Gebühren, weil du ja deren Kunde bist.
Wenn das Geld aber für eine Reise sollte, empfehle ich dir, das Geld im Ausland einfach abzuheben.
Nein, der Sohn kann das Haus einfach kaufen und es gehört dann ihm. Die anderen haben damit nichts zu tun. Die Mutter bekommt ja Geld für das Haus und das kann sie dann wieder an die Kinder vererben, die dann ja auch auf ihre Kosten kommen. Würde sie das Haus verschenken würde sich das bei einer Erbschaft auswirken.
Hausverbot kann man auch mündlich erteilen, deshalb denke ich, dass auch Hausverbot per sms gültig ist.
Da du dich mit deinem Chef ja gar nicht mehr verstehst, sehe ich wenig Grund gegen die Kündigung vorzugehen. Such dir besser einen neuen Job.
Du hast es schon richtig gemacht und dir einen Anwalt gesucht. Der weiß am besten, was alles geht und was nicht. Pläne anfordern und ausstehendes Gehalt fordern.
Ab 200 Euro muss man eine Spendenbescheinigung bekommen. Darunter ist es nicht verpflichtend, deshalb werden die Organisationen da auch nicht automatisch den Aufwand auf sich nehmen. Ich würde dabei auf Nummer sicher gehen und immer eine anfordern, wenn ich sie brauche. Du kannst aber auch bei der Organisation anrufen und dich nach den dortigen Gepflogenheiten erkundigen, dann weißt du sicher Bescheid.