Muss man bei einem unverschuldeten Unfall Reparatur an eigenem Auto vorstrecken?
Kann es sein, dass die Schadensregulierung einer gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung so lange dauert, dass man die Rechnung der Werkstatt erst selbst vorstrecken muss? Was, wenn man sich weigert? Muss dann auch die Haftpflichtversicherung die Verzugszinsen bezahlen?
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