Satzungsänderun in einer Garagengemeinschaft (Ost)?
Der Vorstand der Garagengemeinschft will in diesem Jahr die Satzung von 207 ändern. Das Problem liegt in der Definition. In Alt lautet es :"die Garagen sind privates Eigentum der Vereinsmitglieder ."In Neu. " Die Nutzung der Garage erfolgt im Rahmen der mit der Garagengemeinschaft abgeschlossenen Nutzungsvereinbahrung."
In alle Passagen wird der Begriff Eigentümer mit Nutzer ersetzt.
P.S. Die 400 Garagen stehen auf einem Pachtgelände der Stadt,und wird durch den Gemeinschaftsvorstand verwaltet.
Welche Nachteile entstehen uns durch die Wortänderungen ?
Wäre schön für alle, wenn wir eine Antwort bekommen könnten.
Mulle