Antwort
Danke an alle für die Antworten.
Zum Thema der Teilungsversteigerung habe ich mich beim Fachanwalt erkundigt. Es besteht sehr viel Auwand für wenig Erfolg und das bei langer Laufzeit, da man div. Botschaften und Auslandsvertretungen anschreiben muss.
Der Lösungsansatz, über Rechnung den Anteil einzufordern, habe ich so noch nicht in Betracht gezogen. Würde das bedeuten, dass ich ihren Anteil entsprechend auch einklagen könnte?
Sry, ich kenne mich da gar nicht aus...