Als ALG1-Bezieher hat man einen Freibetrag von 165 Euro für Einnahmen aus Nebenjobs, wozu auch selbständige Arbeit zählt. Einnahmen darüber werden dem Arbeitslosengeld angerechnet, sprich, das Arbeitslosengeld wird um den entsprechenden Betrag reduziert.

Wie ist das aber nun, wenn man eine Sperrzeit hat? In der Sperrzeit bekommt man kein Arbeitslosengeld. Es gibt also nichts, wovon man den Überbetrag abziehen könnte. Darf man dann alles behalten?