Wirf am besten auch mal einen Blick in § 502 BGB. Wichtig wäre nämlich in diesem Zusammenhang auch mitunter zu wissen, woher die Mittel stammen, mit denen vorzeitig (teilweise) abglöst wird. Ich kann mir zwar im Moment vorstellen, dass Absatz 2 des Paragraphen nicht erfüllt ist, aber für eine entsprechende Dir dienliche Antwort müsste man den Sachverhalt komplett kennen. Das ist in diesem Fall allerdings nicht gegeben und für die Zeit diesen komplett zu erfassen, müsste man ein entsprechendes Honorar verlangen.
Wo ist das Problem? Die Angestellten der Bank kennen eh Deine Kontoverbindung. Und wem sollte das Geld denn gutgeschrieben werden, wenn nicht Dir? Schon mal erlebt, dass es Leute mit gleichem Namen gibt? Wäre es Dir lieber, Du musst Namen, Geburtsdatum und Adresse angeben? Kontoverbindung ist für die Bank eindeutig.
Im Übrigen ist ja (theoretisch - ich will Dir nichts unterstellen) nicht gesagt, dass tatsächlich der auf der Banderole angegebene Wert in Münzen enthalten ist. Du könntest ja auch anderes Zeugs hinzugepackt haben, so dass die Rolle trotzdem das erforderliche Gewicht erreicht. Auch um solchem Betrug nachzukommen, muss nachvollziehbar sein, von wem die Rolle stammt. Ich habe bislang nur erlebt, dass bei Entgegennahme der Banderolen das Gewicht bestimmt wurde. Sicherlich erfolgt die genauere Prüfung erst später.