Hallo,

ich habe eine Eigentumswohnung gekauft und werde ein Zimmer darin vermieten. Daher moechte ich anteilig die AfA absetzen. ICh habe festgestellt, dass sich der Bodenrichtwert erheblich verändert hat von 2017 zu 2018 - zu meinen Ungunsten.

Daher die Frage:

Welchen Bodenrichtwert muss ich nehmen, wenn ich am 3.8.2018 den Kaufvertrag beim Notar unterschrieben habe und der Nutzen-Lasten-Wechsel am 1.11.2018 stattfindet.

Der Bodenrichtwert vom 1.1.2017 beträgt 3000 EUR, der vom 1.1.2018 beträgt 4500 EUR.

Berlin berechnet jährlich, kann gut sein, dass ab 1.1.2019 ein noch höherer Wert gilt. Ich gehe aber davon aus, dass einer der beiden genannten relevant ist.

Auffgekommen ist die Frage bei mir, weil ich gelesen habe, dass bis Sepember noch der Bodenrichtwert des Vorjahres angewandt werden kann.

Weiss jemand mehr?

Danke!