Vielen Dank!

Der Haufe war genau die Quelle, die ich auch gefunden hatte und es wäre schön, wenn das so richtig ist. Ich habe aber keine offizielle Quelle dafür gefunden.

In der Anleitung des Finanzministeriums zur Berechnung der Aufteilung eines Grundstückkaufpreises aus 2018 steht, dass der jeweils letzte "Ermittlungsstichtag vor dem Abschluss des Kaufvertrages" gilt (S. 2 zu Ziffer 12)

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Einkommenssteuer/2018-03-28-Berechnung-Aufteilung-Grundstueckskaufpreis-Anleitung-Stand-28032018.pdf?__blob=publicationFile&v=5

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