Hallo👋🏻Ich hätte eine wichtige Frage, und hierzu die Situationsschilderung: Ich arbeite im öffentlichen Dienst. Im November 2019 habe ich gekündigt und habe einen viermonatigen Frist um die Arbeitsstelle zu wechseln.
Da jedoch mir zum Kalendervierteljahr gekündigt wurde beläuft sich diese auf den 30.6.20,welche ich wieder um einen Monat (30.5.20) mit einem Aufhebungsvertrag ausgleichen konnte.Soweit so gut,nun heißt es ich bekomme aber keinen leistungsorientierten Entgelt da ich nicht bis zum 30.7.2020 bei diesem AG bleiben werde.
Ist das denn so rechtens?Gibts dazu irgendwie ein Gesetz was diesen Fall bestätigen würde??Steht es mir auch wirklich nicht zu, obwohl ich seit Jahren dort gearbeitet habe?
Ich bedanke mich jetzt schon für Antworten die von euch kommen.