Hallo, ich und meine Frau wollen zusammenziehen, also eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Zum einen beziehe ich seit kurzem kurzfristig ALG1 (Bin aus dem Sicherheitsdienst und werde wieder ab Februar 2024 arbeiten gehen), und meine Frau bezieht Bürgergeld und ist Altenpflegerin (Arbeitslos wegen OP beider Handgelenke - und wird voraussichtlich nach erfolgreicher Heilung der Hände wieder ab März 2024 arbeiten). Jetzt meine Frage: Was wird alles angerechnet, bzw. berechnet und wieviel würde noch übrig bleiben (in %) und was könnte man beantragen, um sich, bis zur Wiederaufnahme der Arbeit, über "Wasser" zu halten?
Bedarfsgemeinschaft bilden - Was wird angerechnet?
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