Ich würde deine Frage grundsätzlich mit ja beantworten. Andererseits kommt es wohl nicht auf das Einzelteil des Kotflügels an, sondern auf den Wert des beschädigten Autos insgesamt. Dieses erfährt aber sicher keine Wertbereicherung. Daher widersetze dich der Auffassung der Versicherung!
Ich finde die Idee gut; denn ich selbst habe schlechte Erfahrungen gemacht mit einer Bankberatung und hätte hierfür einen Rechtsschutz gut gebrauchen können. Also ich würde einen Vertragsrechtsschutz mit abschließen, gute Idee.
Es kommt darauf an, wem du die Schenkung machst. Denn danach fallen unterschiedliche Steuern an. Wenn du die Schenkung machst gegenüber deinem Kind oder deiner Frau, sind die Freibeträge sehr hoch und es hängt an dem Wert der Wohnung. Also, da sind etliche Fragen noch ungeklärt, die vorher beantwortet werden müssten. Außerdem muss eine Schenkung, da sie über eine Immobilie geht, über den Notar laufen, soll sie wirksam sein. Aber auch der Notar berechnet seine Kosten nach dem Gegenstandswert, also dem Wert der Wohnung (Aktivwert und Abzug der Schulden).
Wenn sie damit praktisch dem Staat zu Last fiele, würde ich den notariellen Vertrag für sittenwidrig halten und damit als nichtig ansehen. Wenn sie allerdings großzüg im Gegenzug abgefunden worden wäre, was noch zu klären ist, dann würde ich kein Missverhältnis von Leisung und Gegenleistung sehen und damit keine Sittenwidrigkeit erkennen. Der Versorgungsausgleichsausschluss wäre in diesem Fall wirksam.
Feuerwerkskörper haben Kinder nicht in die Hände zu bekommen. Dann sind sie zu wenig gesichert. Die Eltern haften in jedem Fall. Sie haben ihre Aufsichtspflicht verletzt. Das ist ein klarer Fall für die Haftung der Eltern.
Spätestens mit Beendigung des Arbeitsverhältnis entsteht bestimmt ein Anspruch für dich gegen den Arbeitgeber oder Ausbildungsbetrieb, ein Arbeitszeugnis von ihm zu erhalten, sogar schon früher ein vorläufiges für die Bewerbung. Suche am besten einen Anwalt auf. Vielleicht hast du ja einen Arbeitsrechtsschutz, was die Sache für dich einfacher macht.
Du bist mit deinem Mann verheiratet. Also musst du auch für ihn aufkommen, schuldest ihm Unterhalt. Mehr arbeiten musst du aber wohl nicht.
Das ist immer problematisch, was kostenlos zu erhalten, das auch noch gut sein soll. Ich empfehle eher in eine Buchhandlung zu gehen und dort entsprechende Vordrucke käuflich zu erwerben. Die kosten nicht viel; Du hättest aber mehr noch die Sicherheit, dass die Vordrucke taugen und deinen Ansprüchen eher genügen.
Der Gerichtsvollzieher geht regelmäßig auf eine Ratenzahlung ein. Das würde ich sogar ausdrücklich empfehlen. Er muss nur die Sicherheit erhalten, dass die Raten pünktlich und vollständig an ihn gezahlt werden, damit er sie an den (die) Gläubiger (in) weitergeben kann, was somit auch diesen zufrieden stellt. Schließlich ist er der (die) entscheidende Mann (Frau.
Ich würde hier keine grobe Fahrlässigkeit erkennen. Schließlich darf ich auch erwarten, dass an der Garderobe des Wirtshauses keine Diebstähle vorgenommen werden. Ich würde daher einen Abzug mir nicht gefallen lassen und daher einen Anwalt aufsuchen.
Ein Schaden ist entstanden. Auf wessen Wunsch die Arbeiten ausgeführt wurden, spielt meines Erachtens keine Rolle. Die Betriebshaftpflicht des Baumfällunternehmens muss sicher zahlen.
Ich denke schon, dass du Versicherungsschutz erhältst. Eine Vorsatztat wird dir nicht nachzuweisen sein. Allein die Aussage der Freundin genügt nicht. Ich würde sie meinerseits angehen wegen der falschen Verdächtigung.
Das geht wie bei der Vollkaskoversicherung. Es wird der Totalschaden entschädigt, was heißt der Wiederbeschaffungswert. Danach ist meiner Meinung nach nur der Restwert abzuziehen. Der Zwischenbetrag wird entschädigt.
Du kannst darauf eingehen, solltest dich aber hinreichend sichern. wfwbinder hat schon gut geantwortet. Du solltest dir das Eigentum vorbehalten und daher den Brief (heißt jetzt Zulassungsbescheinigung Teil II) zurück halten.
Es muss ein Trennungswille erkennbar und die häusliche Gemeinschaft aufgehoben sein. Das geht auch innerhalb der ehelichen Wohnung. Da aber dürfen auch keinerlei gegenseitige Haushaltsleistungen mehr erbracht werden. Es muss jeder seinen getrennten Weg gehen, was eine hohe Absonderung voraussetzt, die sichtbar sein muss.
Nein, normalerweise oder regelmäßig nicht. Denn mit der Wiederheiratet endet der Unterhaltsanspruch. Es kann aber sein, dass die beiden Geschiedenen etwas ausdrücklich anders vereinbart haben. Dies ist zwar meistens nicht der Fall, ist aber möglich.
Vorher ist noch zu prüfen, ob die Mängel nicht ganz ausgeschlossen sind, aber das darf bei einem Händler gegenüber einem Verbraucher nicht sein. Dann kommt es immer zuerst auf die Nachbesserung an bzw. Nacherfüllung. Die muss man zuerst dem Händler einräumen.
Du hast die Geldtasche lediglich unentgeltlich in Verwahrung genommen, so dass du für den Diebstahl nicht verantwortlich zu machen bist. Du musst mit Sicherheit keinen Schadensersatz zahlen.
Du kannst vor dem Sozialgericht allein klagen. Einen Anwalt brauchst du dazu nicht, aber er ist ratsam. Vielleicht hast du auch eine Rechtsschutz, da sie im Gerichtsfall einspringen muss.
Deine Befürchtungen sind zutreffend. Durch die Zahlung der erhöhten Miete hast du praktisch der Erhöhung zugestimmt, so dass die erhöhte Miete jetzt gilt. Du hast also eine Zustimmung vorgenommen, zu der du möglicherweise gar nicht verpflichtet gewesen wärst.