Erst wenn die Kinder eine Ausbildung beginnen oder mit dem Studium fertig sind, werden sie selbstständig versichert. Das ist doch recht schön, wenn sie privat versichert sind, dann haben sie doch einige Vorteile, auch wenn die Versicherung selbst teurer sein sollte.
Es gibt Banken, die für einen gewissen Zeitraum einen festen Zinssatz beim Tagesgeld anbieten, das soll ein Anreiz für Neukunden sein. Cortal Consors bietet z. B. derzeit einen Zinssatz von 1,3 % p. a. plus 1% zusätzlich für Neukunden https://www.cortalconsors.de/Produkte-und-Beratung/Konten/Tagesgeldkonto . Nach diesem Zeitraum unterliegt die Entwicklung des Zinssatzes den marktüblichen Schwankungen.
Der Mietspiegel ist ja letztlich nur der durchschnittliche Quadratmeterpreis einer verlgeichbaren Wohnung in der Gegend, es gibt also Wohnruam, der sowohl teurer als auch billiger ist. Wenn eine Wohnung aus bestimmten Gründen kaum zu vermieten ist, vielleicht weil es an der lauten Hauptstraße steht so, darf die Miete entsprechend niedriger ausfallen - ist ja letztlich deine Entscheidung.
Was den Vergleichswert bei der Besteuerung angeht (siehe Antwort von obelix), kann ich mir vorstellen, dass sowas vom Einzelfall und der Laune des Beamten abhängt. Wenn man eine gute Begründung hat, dass eine Wohnung einfach kaum was wert ist, wird das vielleicht individuell berechnet.
Wer ein Mietshaus baut, kann sich von der öfftl. Hand finanziell unterstützen lassen. Im Gegenzug verpflichtet sich der Vermieter zu niedrigen Mieten und dazu Mieter mit geringem Einkommen dort einziehen zu lassen.
Ein WBS ist für Leute mit wenig Einkommen gedacht und wird vom örtlichen Wohnungsamt ausgestellt, einfach mal im Rathaus anrufen, die leiten dich weiter oder geben dir die richtige Telefonnummer.
Wenn dein Einkommen zu hoch für einen WBS ist, kannst du aber auch unter Umständen etwas mehr zahlen und bekommst die Wohnung auch ohne Anspruch auf einen WBS, das berechnet ebenfalls die Behörde.
erste Infos hier http://de.wikipedia.org/wiki/Wohnberechtigungsschein
Für Minijobs ist nicht unbedingt eine Steuerkarte nötig, aber die Sozialversicherungsnummer sollte eine Firma schon kennen wegen der SV-Beiträge.
Wenn sie nur die Anzahl der geleisteten Stunden überweist, ist das übrigens auch nicht korrekt, denn auch Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Urlaub sowie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, sofern andere in der Firma das kriegen. Bei Arbeitnehmern gilt Gleichbehandlung, Minijobber sind keine Ausnahme!
Mehr Infos hier http://www.minijob-zentrale.de
kostenpflichtige Software: Wenn du die Originale mit dem Notebook zusammen verkaufst, also die CDs, dann musst du die Installtion nicht löschen. Weiß aber nicht, wie es sich mit kostenpflichtigen Programmen verhält, die du per Download erhalten hast.
Bei kostenlosen Programmen hängt das sicher vom Einzelfall ab.
Andererseits denke, ich dass ein unvermülltes Notebook sich besser verkaufen lässt und du nur so sichergehen kannst, dass der Käufer garantiert keine vergessenen Daten von dir drauf findet. Also am besten formatieren, evtl. Betriebssyytem neu installieren.
Der Streit ums Geld und den gemeinsamen Besitz ist sicher nicht einfach. Mündliche Absprachen sind eigentlich auch gültig, ich kann mir nicht vorstellen, dass dein Ex das einfach darf.
Es muss gerecht zugehen und daher rate ich dir, einen Anwalt zu nehmen, das musst du mit der Scheidung ja sowieso. Schließlich kann man sowas pauschal nicht sagen, habt ihr zum Beispiel Gütertrennung oder nicht, wieviel ist der Hausrat, denn er behalten hat, wert usw. Vielleicht spielt dabei auch eine Rolle, wer das Auto dringender für den Lebensunterhalt braucht.
Viel Glück!
Ich weiß von der TK, dass sie die Kosten für Reiseimpfungen übernimmt. Auch bei Hepatitis, aber auch gegen folgende Erkrankungen wie Cholera, Zecken-Hirnhautentzündung, Gelbfieber, Tollwut, Typhus und Vieles mehr. Es gibt aber bestimmt auch andere Krankenkassen, die so etwas übernehmen. Im Internet kannst du sicherlich einen Vergleich machen, bei dem du solche Leistungen als Vergleichsaspekt berücksichtigen kannst!
Ich habe noch vor ein paar Tagen einen Artikel darüber gelesen, dass die Einführung von Basel III eigentlich keinerlei Probleme bereiten düfte. Wie das im End tatsächlich aussieht, ist aber natürlich noch offen und bleibt gespannt abzuwarten. Ackermann zum Beispiel befürwortet die Einführung zwar, hat aber selbst auch Angst vor einem Wettlauf bei der Umsetzung, weil "Musterknaben" die Forderungen bzw. Vorschriften noch höher stecken könnten und dies die anderen gefährden könnte.
So genau kenn ich mich da auch nicht aus, aber ich habe eine Seite gefunden, auf der das alles übersichtlich dargestellt und top erklärt ist: http://www.arbeitsrecht.org/am-arbeitsplatz/elternzeit/?position=Links. Hoffe, das hilft dir weiter! Dort findest du bestimmt auch noch weitere Informationen zu Fragen, die in diesem Zusammenhang noch auftreten werden. Wünsche euch viel Spaß in der Elternzeit!
Ich hab auch gehört, dass der Vermieter die Miete nach eigenem Ermessen erhöhen kann. Es gibt ja so einen Richtwert für die einzelnen Städte, aber ob es eine Höchstgrenze gibt, weiß ich nicht. Und wenn der Vermieter zum Beispiel neu renoviert oder z.B. eine neue Küche, neue Heizelemente oder sonst etwas anderes Praktisches und Nützliches für den neuen Mieter einbaut, ist die Erhöhung ja auch gerechtfertigt.
Rechtlich gesehen sind Verabredungen über die Zurückzahlung von Schulden bindend, egal ob in einem hübschen formellen Vertrag, mündlich oder auf einem Bierdeckel.
Allerdings dürfte das bei den Spielschulden anders aussehen, die hätten rechtlich gar nicht entstehen dürfen, da Glücksspiel um Geld verboten ist, also könnte der Gewinner wohl auch nichts vor Gericht einfordern.
Abgesehen davon, war dein Kumpel nüchtern oder stark betrunken und daher nicht mehr geschäftstüchtig, dann wäre dieser "Vertrag" sowieso hinfällig :-)
Zu den anderen Antworten hier: Nicht jeder sucht sich gleich Schläger, die Schulden für ihn eintreiben. Von einem Kumpel sollte der Verlier jedenfalls keinen Besuch von Inkasso Moskau erwarten.
Wenn die Tochter in einem eigenen Haushalt lebt, wovon ich bei einem 2-Fam-Haus mal ausgehe, und ihre Privathaftpflicht nur für sie, nicht aber für die Eltern gilt, dann ja.
BTW War das ein Ball mit Spikes, dass das Kratzer gab, oder sind das echte Risse in der Scheibe?
Hi, also zuerst finde ich das schon traurig, dass deine Eltern dich nicht unterstützen und dir sogar Geld vorenthalten, auf das DU Anspruch hast. Du kannst das Kindergeld an dich selbst auszahlen lassen, solltest du auch sofort machen, damit du wengstens ab sofort Geld bekommst, und von deinen Eltern entsprechend die busherigen Beträge nachfordern, vielleicht kann dich da Familienkasse auch beraten.
Zitat: "Die Auszahlung des Kindergelds an das Kind selbst, z.B. an Sie als Student/in, ist dann möglich, wenn die Eltern unterhaltsverpflichtet sind, sie jedoch keinen Unterhalt leisten. Berechtigt ist immer derjenige, in dessen Haushalt das Kind lebt - führen Sie einen eigenen Haushalt und wird Ihnen durch Ihre Eltern kein Unterhalt gewährt, können Sie bei der Familienkasse mit Vorlage von Ausbildungs- und Einkommensnachweisen die Auszahlung an sich selbst beantragen." (http://www.uni-kiel.de/stwsh/soziales/kindergeld.pdf)
Vielleicht überzeugt das auch deine Mutter, dir dein Geld zu geben, dass noch aussteht, aber auf jeden Fall würd ich das sofort selbst von der Kasse einfordern!
Diese Kosten würde ich anschlagen:
- Kosten für Lebensmittel, Strom, Wasser, Telefon pro Kopf ausrechnen.
- Ausrechnen, wie viel Miete der Nachwuchs für eine Wohnung oder ein vergleichbares WG-Zimmer zahlen müsste, da kann man ja einen symbolischen niedrigeren Wert nehmen.
- Versicherungen wie Hausrat und Haftpflicht, bei denen das Kind noch mitversichert ist und die im eigenen Haushalt selbst gezahlt werden müssten
- 200 - 350 Euro halte auch für angemessen, symbolische 100 für zu wenig.
Zwar nicht finanziell relevant, aber auch wichtig, denn es gibt wenig schlimmeres als jungen Leute, die allein nicht zurechtkommen: Arbeiten im Haushalt mit übernehmen, und zwar nicht nur sporadisch, sondern regelmäßig (eigenes Zimmer immer und Gemeinschaftsräume abwechselnd mit anderen im Haushalt säubern und Wäsche waschen, regelmäßig für die Familie kochen und mit einkaufen gehen.
Leibliche Kinder erben nach dt. Recht einen Pflichtteil, auch wenn sie im Ausland leben und keine dt. Staatsbürgerschaft haben.
Stiefkinder sind keine gesetzlichen Erben, darum sollte dein Mann deine Kinder in seinem Testament berücksichtigen. Was er dort nicht verteilt, geht komplett an die gesetzlichen Erben.
Wenn dein Mann wie in dem einen Tipp nur den Pflichtteil bekommt und eure Wohnung/Haus zum Erbe gehört, sollte vielleicht ein Wohnrecht für ihn festgelegt werden. Klingt zwar so, als ob du deinen Töchtern nicht traust, aber das ist trotzdem besser.
Ob man höhere Zinsen bekommt, kann ich so nicht sagen - das hängt ja davon ab, mit welchem Konto die Karte gekoppelt ist. Aber es gibt viele Kreditkarten Angebote, bei denen man von speziellen Extras profitiert! Zum Beispiel bekommt man bei einigen Karten, wenn man damit bezahlt, Prozente auf den oder den nächsten Einkauf, Bonuspunkte gutgeschrieben oder kann bei Reisen z.B. einen Extra-Reiseschutz erhalten.
Bei der Post werden auch häufig händeringend Leute gesucht, die Briefe sortieren. Im Supermarkt und Getränkehandel kann man als Student auch oft Waren verräumen. Ansonsten würd ich mich an Schüler halten, die nach den Ferien eine Nachprüfung haben: Intensive Nachhilfe während der Sommerferien bereitet sie auf die Nachprüfung vor - die Kids sind sicherer, die Eltern zufrieden und du verdienst ein bisschen Geld! ;)
Es ist - wie schon gesagt wurde - keine Pflicht, einen Feuerlöscher im Auto zu haben. Allerdings wird es empfohlen, einen im Auto zu deponieren, um Leben zu retten (das eigene oder das anderer). Am besten sollte der dann auch entsprechend im Auto gekennzeichnet werden, damit Ersthelfer ihn finden können, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, ihn selbst rauszuholen. So kann man sich selbst und anderen eine wertvolle Hilfeleistung bieten!
Ich hab mal ein bisschen recherchiert und eine praktische Übersicht gefunden, wie es um die Teilzeitarbeit während der Elternzeit bestellt ist. Z.B. steht da auch, was SumSum geschrieben hat: "Während Ihrer dreijährigen Elternzeit, dürfen Sie bis zu 30 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten." Vielleicht hilft dir die Seite ja weiter und du findest noch weitere hilfreiche Infos!