Ist die Entschädigung denn (dummerweise) auf Dein Girokonto eingezahlt worden?

Falls ja, gehört es zu den Obliegenheitspflichten in der Inso, das Minivermögen zu melden. Zugleich ist aber ein jeder, zuvorderst die Gläubiger, daran interessiert, dass Du deine Arbeit mit einem Mobil aufrecht erhalten kannst.

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Die Sachlage ist relativ eindeutig:

Entscheidend ist der Rechungsempfänger. Wenn das Dein Freund ist, dann steht er in der Verantwortung für die ganze Rechnung und für alle Raten. Und zwar nur er!

Ich hoffe nicht, dass Du die Rechungsempfängerin für die Sachen von OTTO bist. Denn dann bist Du die Schuldnerin für seine Sachen. Und zwar für Alles.

Schuldner sein bedeutet: alles gemäß Vereinbarung bezahlen. Die Raten pünktlich und vollständig einhalten. Falls das nicht funktioniert, schaltet OTTO unverzüglich das hauseigene Inkasso ein: EOS DID. Das Inkasso ist eine Tochtergesellschaft der OTTO Group.

Die Ratenzahlung würde bei Ausfall sofort und auf einen Schlag fällig. Hinzukommen die Inkassogebühren. Bei Nichtzahlung eskaliert das Ganze dann hin zum Mahnbescheid vom Gericht und das führt unweigerlichzu einem negativen Schufa-Eintrag. Man kann aber versuchen, sich wiederum mit dem Inkasso auf Raten zu einigen.

Wenn Dein Freund Sachen bestellt, die er sich nicht leisten kann, dann musst Du dir gut überlegen, ob Du hier einem Heiratsschwindler erlegen bist, Der dich ausnimmt. 700 € Rate ist schon ne Menge Geld. Lerne Du, dass er für sich selbst verantwortlich ist.

Es ist sehr seltsam, dass er von dir verlangt, die Rate auf sein Konto und nicht direkt an OTTO zu überweisen. Irgendwas stimmt nicht mit Deinem Freund. Er hat gar nicht die Kontodeckung für die mit der Ratenzahlung verbundenen Lastschrift. Lasse Dich nicht vom ihm betrügen bzw. nicht von ihm hinters Licht führen.

Viel Glück für Alles!

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Tja, Du bist reichlich spät dran mit der Erkenntnis.

Warum hast Du dir in so einer gravierenden Situation (Insolvenz des Arbeitgebers) nicht schon viel früher die Bescheinigungen mal zur Brust genommen? Du bist wegen der Entgeltersatzleistung steuerpflchtig.

Die Klärung der Angelegenheit wird nicht mehr bis zum 31.07.2020 möglich sein.

1.) Sofortmaßnahme => unterrichte das FA darüber, dass Du die Daten zum Abagebtermin aus den besagten Gründen nicht beibringen kannst.

2.) Wo sind die Gehaltsabrechnungen? Die sind genauso valide, wie Bescheinigung. Sie können als Ersatzbescheinigung zu Rate gezogen werden und für die Eingabe in Elster verwendet werden.

3.) Ist Dir zufällig der Steuerberater bekannt, der die Löhne für den Betrieb gemacht hat? Aber die sind Dir wegen irgendwelcher Geschäfts- und Steuergeheimniss nicht zur Auskunft verpflichtet. Vom insolventen Betrieb selbst kannst Du keine Auskunft mehr erlangen. Alternativ ist auf jeden Fall der Insolvenzverwalter Dein Ansprechpartner. Wenn Du den nicht kennst, hast Du ein kleines bis mittelschweres Problem. Die Agentur für Arbeit kennt den auf jeden Fall.

4.) Das Risiko ist hoch, dass hier Steuerhinterziehung und evtl. auch Sozialversicherungsbetrug vom Betrieb in seinen letzte Atemzügen betrieben wurde.

5.) Die Agentur für Arbeit hat in der Zeit des Insolvenzgeldes Sozialversicherung für Dich bezahlt. Das ist Dir hoffentlich irgendwie klar. Auf den Bescheiden dazu findest Du die genauen Daten.

Ist schon Facepalm, dass Dir das erst so kurz vor knapp auffällt. Blöd. Aber noch ist was zu retten. :-)

Viel Glück!

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Lösung: POSTFACH https://shop.deutschepost.de/postfach

für die Zeit des Reha-Aufenthaltes?! :-)

Während der Reha hast Du ggf. die Möglichkeit ab und zu nach Hause zu fahren und das Postfach zu checken. Einem Freund oder Bekannten könntest Du Vollmacht für das Leeren des Postfaches erteilen. Die Post könnte gegen Entgelt aus dem Postfach gesammelt an Dich zur Reha weiter aussenden ... ???

Infomier Dich bei den betreffenden Behörden selbst und auch bei der Dt. Post AG.

Gute Erholung! :-)

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"Von Reichen lernt man das sparen".

Steuersparmodelle, Steuervermeidung dank weltweiter (gewollter) Gesetzteslücken, Kartellbildung, Monopolisierung, Briefkastenfirmen in Übersee, Geplante Obsoleszenz in der Produktion, Lohnversklavung beim Bau von Fussballarenen - von billigen Haushaltshilfen in brasilianischen und arabischen Haushalten - von chinesischen Wanderarbeitern, die weltweit auf der Neuen Seidenstraße eingesetzt werden - von osteuropäischen Werkvertrags-Menschen, die industrielle Schlachthöfe seit mehr als 100 Jahren mit ihrer Arbeitskraft "beglücken"; KORRUPTION, Lobbyismus, Kastensysteme wie in Indien, die bewusste in Kauf genommene Vergemeinschaftung der Verluste hin zur Öffentlichen Hand (Finanzkrise) bei gleichzeitiger Privatisierung der Gewinne in der Händen der 1%.

Also kurz: alle mögliche Geißeln des Turbokapitalismus sind Grundbaustein und Voraussetzung der Vermögensbildung bei Reichen und Superreichen.

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Bei einem global agierenden Konzern - einem der größten Lebensmitteldiscounter überhaupt weltweit - mit Stammsitz bei uns im schönen Ruhrgebiet - wirst Du weder die erste noch die letzte Mitarbeiterin sein, die in PI verweilt. Also don´t panic!

Große Konzerne, mit einer Belegschaft, welche nicht oder nur wenig akademisiert ist, können mit der PI eines Mitarbeiters vernünftig umgehen; nichts Überraschendes.

Je höher der geforderte Bildungsgrad - desto weniger Schuldner in der Belegschaft - desto weniger Toleranz vom Arbeitgeber. Für ALDI trifft das mit Sicherheit nicht zu.

Viel Erfolg!

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Nein, die alten MBs bleiben außen vor. Der neue MB hat sich ja schon mit der WG-Beitragsnummer bei der GEZ abgemeldet.

Seine alten GEZ-Schulden sind nicht Euer Bier und werden das auch in Zukunft nicht sein. Ich hatte früher auch mal so ein MB: einen Schöngeist und Blender, der ausgerechnet Filmtechnik an der FH studierte und immense GEZ-Schulden hatte. Praktisch sägt so jemand ja auf dem Ast, auf dem er gerade sitzt. Und es gab in der Folge auch erwartbare Probleme wegen Nebenkostennachzahlungen sowie Stromabrechnungen mit dem besagten GEZ-Verweigerer. Darauf könnt Ihr Euch evtl. schonmal vorbereiten. Dafür ist es immer gut, wenn der MB einen Bürgen hat, der in den Dokumenten zum Mietvertrag hinterlegt ist.

Das Du den Wisch von der GEZ vom neuen MB gesehen hast, würde ich ihm vorerst nicht kommunizieren. Es ist seine Privatsache.

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Leider kann ich nicht viel mehr zur Antwort beisteuern als diese Links:

§ 621 Kündigungsfristen bei Dienstverhältnissen

https://dejure.org/gesetze/BGB/621.html

Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung von einem Dienstleistungsvertrag

https://www.arbeitsrechte.de/fristlose-kuendigung-dienstleistungsvertrag/

Vll hilfreich?

https://www.frag-einen-anwalt.de/tagm/19/vertragsrecht/dienstleistungsvertrag+k%C3%BCndigung

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Prüf das bitte selbst mit der DEVK. Es kann sich um einen Buchungsfehler (Doppler) oder um einen Fehler in der Rechnungsstellung handeln.

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Der Anbieter wird am Identitätsdiebstahl Interesse haben.

Ein Widerruf sollte man der guten Ordnung halber machen. Aber ein Widerruf macht letzlich wenig Sinn, wenn er vor die Wand (FakeShop) fährt, es entspricht der Kommunikation mit einem toten Pferd.

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