Hallo,
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Angenommen ein Darlehen für ein Haus hat 4 vertragliche Darlehnsnehmer. 2 von den Personen sind eingetragene Eigentümer, nun möchte einer der Eigentümer die anderen 3 Darlehnsnehmer aus der Schuldhaft entlassen, die Bank stimmt zu und das Restdarlehen von 250000€ kann allein übernommen werden. Der Eigentümer der aus der Schuldhaft entlassen wird verpflichtet sich seinen Eigentumsanteil von 160000€ an den anderen Eigentümer abzutreten .
Wie wird dies nun steuerlich behandelt? Was mir bewusst ist das zwischen den beiden Eigentümern je nach Verwandschaftsverhältnis Grunderwerbssteuer oder Schenkungssteuer anfallen wird, durch die Eigentumsübertragung.
Was aber passiert steuerlich gesehen mit den anderen beiden Darlehnsnehmern die von den Schulden befreit werden aber eigentlich nur im Darlehnen mit drinne sind damit die Bank den damaligen Kredit bewilligt hat. Wird hierbei auch eine Steuer fällig?