Hallo zusammen,

Vielleicht kann mir jemand meine Frage beantworten.

Hat ein Rentner aus der EU bei Zuwanderung einen Anspruch auf Grundsicherung, obwohl er in Deutschland weder gearbeitet noch gelebt hat?

Es geht um folgendes: eine alte Dame die in einem EU Staat Rentnerin ist, ist komplett alleine und hat keinerlei Hilfe in ihrem Heimatland. Die Enkelin, nicht verheiratet, einzige Angehörige der alten Dame lebt seit 10 Jahren in Deutschland, ist Studentin und im Moment Mama eines kleinen Kindes im Urlaubssemester. Das Kind hat deutsche Staatsangehörigkeit.

Um der alten Dame zu helfen, wird überlegt, ob es nicht besser waere, sie auch nach Deutschland zu holen, weil die Enkelin nicht in der Lage ist, ihr aus der Ferne zu helfen.

Die Rente der Rentnerin beträgt ca 200€- viel zu wenig, um in Deutschland über die Runden zu kommen. Sie ist als Rentnerin in dem EU Staat Litauen Krankenversichert. Diese Krankenversicherung würde laut unserer Recherche durch die Kooperation der EU Länder in Deutschland erhalten bleiben.

Besteht nun der Anspruch auf Grundsicherung für die alte Dame? Oder sonstige finanzielle Unterstützung, würde sie zuwandern?

Vielen Dank im Voraus