Eine spezielle Versicherung brauchst du nicht. Du muss dich eigentlich nur um die Krankenversicherung kümmern, bzw. dir die für dich geeignete Krankenkasse suchen. Um alle anderen sonstigen gesetzlichen Versicherungen kümmert sich der Arbeitgeber. Er meldet dich auch bei deiner neuen Krankenkasse an. Ansonsten ist keine weitere Versicherung notwendig, auch wenn das der ein oder andere Versicherungsmakler meint.
Da müsstet ihr direkt bei der Rentenversicherung nachfragen, was die Aufstockung letztendlich bei Renteneintritt an Auszahlung ausmacht. Meistens steht das nicht im Verhältnis dazu, was man eingezahlt hat. In der Regel ist es sinnvoller, ihr legt das Geld in eine private Altersvorsorge an.
Wenn Steuernachzahlungen entstehen, wird wohl auch ein entsprechendes Einkommen vorliegen, sodass die Selbstübernahme gerechtfertigt ist.
Wohngeld ist Einkommen. Folglich wird es auch angerechnet.
Ja, kann man und es ist auch ratsam, da zu Berechnung des Mutterschafts- und Elterngeldes das Nettoeinkommen der letzten drei Monate vor Eintritt des Mutterschutzes zugrunde gelegt wird.
Wenn du es einfach nur aus der VErwahrung nimmst, dann tritt die gesetzl. Erbfolge ein, weil ja kein Testament vorhanden ist. Hast du andere Pläne, dann solltest du unbedingt ein neues schreiben. Du musst noch nicht einmal das erste Testament bei Gericht holen. Wenn du ein neues schreibst, dann ist automatisch das neue gültig, vorausgesetzt das neue wird auch gefunden. Deshalb unbedingt auch das neue in Verwahrung geben.
Die KfW bietet doch gerade Förderkredite an und würden genau diesem Fall entsprechen.
Das hängt mit Sicherheit mit der Größe der Anlage ab. Wie viele Schlüssel bspw. bei einer Schließanlage betroffen sind. Der Schaden der davon ausgeht. Ob die Anlage für eine Wohnanlage ist oder nur für ein Einfamilienhaus. Oder evtl. sogar für einen größeren Betrieb.
Wenn dir der Arbeitnehmer eine Lohnsteuerkarte und einen Sozialversicherungsausweise vorlegen kann, bist du schon mal auf der sicheren Seite. Bei ausländischen AN braucht man noch eine Arbeitserlaubnis. Dann musst du die Beschäftigung des AN bei seiner Krankenversicherung anmelden und monatl. Beiträge abführen. U.a. auch für Renten-, Arbeitslosen- Pflege- und Unfallversicherung. Die entsprechend anfallende Lohnsteuer musst du ans Finanzamt zahlen. Entweder du kaufst dir dafür ein Lohnprogramm und erstellst die Abrechnung selbst, was bei einem AN nicht unbedingt schwierig ist, wenn man sich mal damit befasst hat, oder du gehst zum Steuerberater. Das kostet bei einem AN auch nicht die Welt.
Das kommt auf die Höhe der Rente an. Wie hoch ist denn die monatliche Rente?
Ich gehe davon aus, dass sie mit 21 eine abgeschlossen Berufsausbildung hat. Somit hast du ihr doch schon eine Perspektive für die Zukunft gesichert und brauchst doch kein schlechtes Gewissen zu haben. Mit 21 kann man sich durchaus gut selbst versorgen. Sonst wollen die jungen Erwachsenen auch schon immer ganz groß sein. Wenn es sich bei der Ausbildung um eine notwendige Umschulung handelt, weil der erlernte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, wird dies auch staatl. gefördert. Wohngeld kann sie mit Sicherheit dann auch beantragen. Wenn dies allerdings aus Jux und Tollerei geschieht, dann muss sie sich wohl auch nebenbei etwas dazuverdienen.
Ja. Gestalte es besser so, dass dein Mitarbeiter, wenn möglich, als eine Krankheits- oder Urlaubsvertretung für einen anderen Mitarbeiter war, dann darf man nämlich zwei mal im Jahr über die € 400 auszahlen. Oder du teilst das "Weihnachtsgeld" auf und zahlst lieber monatlich einen Benzingutschein von bis zu € 44 aus, das wäre dann für den Mitarbeiter steuerfrei.
Bei der geringen Summe, die benötigt wird, wird die Bank wohl eher nur die Verdienstnachweise der letzten Monate benötigen. Das mit den Lebensversicherungen als Sicherheit macht man meines Wissens doch nur dann, wenn beispielsweise eine Immobilie finanziert wird die nach evtl. Tod eines Partners von einem Alleine dann nur bedingt getragen werden kann und dann somit die Auszahlung der LV eine gewisse Summe deckt, um einen Zwangsverkauf zu vermeiden.
Der Chef könnte das neue Personal mit Einhaltung von Fristen ausstellen bzw. hätte die neue Kraft nur mit Hinweis auf Vertretung für die Erziehungszeit deiner Freundin einstellen dürfen bzw. können. Den Arbeitsplatz, den deine Freundin vor dem Kind hatte, steht ihr nach dem Erziehungsurlaub auch wieder zu. Er muss sie jedenfalls wieder beschäftigen, könnte aber auch sie u. U. nach einer gewissen Zeit wieder kündigen. Normalerweise sind die meisten Mütter froh, wenn sie mit weniger Stunden wieder anfangen könnten.
Also erstens würde ich schon in die Steuerklasse 3 wechseln, da dann einfach mehr monatlich übrig bleibt. Die Kilometer würde ich mir nicht als Freibetrag eintragen lassen, da bei Steuerklasse drei am Jahresende wahrscheinlich eine kleine Steuernachzahlung anfällt und du diese dann mit Angabe deiner gefahrenen Kilometer und evtl. sonst noch angefallenen Werbungskosten steuermindernd abrechnen kannst, sodass es zu keiner Nachzahlung kommt oder sogar eine Erstattung entsteht. Steuerlich gesehen geht so nichts verloren, es kommt auf das selbe hinaus. Aber keine Nachzahlung zu haben ist doch auch schön. Das Kind lässt du beim Finanzamt eintragen. In Hinsicht auf das Kind und eines eventuellen Erziehungsurlaubs deinerseit hätte die Steuerklasse 3 noch den Vorteil, weil bei der Berechnungsgrundlage für das Erziehungsgeldes während deines Urlaubs das Nettogehalt der letzten 12 Monat zugrundegelegt wird. Bei Klasse 3 hast du ja dann mehr Netto.
Hallo Drillingsmama, Hut ab vor dieser Herausforferung. Meine Bekannte hat Zwillinge und somit schon genügend Arbeit. Als sog. Mehrlingsmutter hast du ohnehin Anspruch auf eine Haushaltshilfe, die von der Krankenkasse gezahlt wird. Zumindestens für die erste Zeit nach der Geburt. Erkundige dich doch mal bei deiner Kasse. Bei uns am Land gibt es sog. Dorfhelferinnen, die einspringen.
Rein aufgrund einer Vermutung, darf der Arbeitgeber das Kindergeld schon mal garnicht zurückfordern. Da müssen schon Nachweise vorliegen. Aber gut. Da bei der Steuererklärung meines Wissens das Zuflussprinzip gilt, ist das Kindergeld dann in der Erklärung anzugeben, wenn es tatsächlich geflossen ist, also in eurem Fall 2011.
Bei der Antwort von Sumpfhexe bin ich mir nicht so ganz sicher, denn bei der Berechnungsgrundlage für Wohngeld handelt es sich um das gesamte monatliche Bruttogehalt, das zur Berechnung zugrundegelegt wird und nicht wie von ihr beschrieben, um das steuerpflichtige Bruttogehalt. In diesem Fall würden auch Benzingutscheine, die zwar steuerfrei abgerechnet werden dürfen, trotzdem zur Berechnung herangezogen werden.
Eine Steuererklärung ist erst dann sinnvoll, wenn man unterm Jahr Lohnsteuer abgeführt hat (das siehst du anhand deiner Lohnabrechnung, ob Lohnsteuer einbehalten wurde) und diese aufgrund von Sonderausgaben und Werbungskosten wieder zurückerstattet bekommen kann. Wenn keine Steuer gezahlt wurde, kann man auch keine erstattet bekommen. Dein erstet Minijob bleibt bis zu monatlich 400€ steuerfrei, somit ist auch keine Erklärung notwendig. Du kannst auch zwei Minijobs haben, die steuerfrei bleiben, wenn dein Lohn insgesamt, von beiden Stellen, die 400 € monatlich nicht übersteigt. Wenn du aber darüber hinaus noch eine Job ausübern möchtest, wann auch immer du das zeitlich neben dem Studium unterbringst, dann musst du diesen über Steuerklasse 6 abrechnen lassen, oder du meldest ein Gewerbe an. Dann ist eine Steuererklärung auf jeden Fall zu erstellen.
Womit du dein Geld hinzuverdienst, ist doch egal. Viele Rentner haben bspw. einen Hausmeisterservice angemeldet. Hauptsache du überschreitest die Grenze nicht. Bzgl. ebay frage ich mich nur, ob du tatsächlich gewerblich vertreibst, denn wenn es sich um gebrauchte Einzelgegenstände aus deinem Haushalt handelt, denke ich doch, dass du als Privatperson verkaufst. Anders wäre es, wenn du die Sachen zuerst einkaufst, um dann gewinnbringend weiterzuverkaufen. Erst dann ist es doch gewerblich.