Es gibt keinen Automatismus, der eine Verbeamtung ausschließt bei so einer Verurteilung. Es wird auf die Erklärung ankommen, die Du dafür lieferst und eben darauf, welchen Eindruck Du ansonsten vermittelst. Die Hoffnung auf schnelle Löschung bzw. Nichteintragung wegen der geringen Zahl der Tagessätze ist wahrscheinlich unbegründet. Denn als angehender Lehrer musst Du ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, für das andere Bestimmungen gelten als für das allgemeine. Insofern wird der künftige Dienstherr davon in jedem Fall erfahren, aber es ist nicht das Ende Deiner Verbeamtung. Ein vertrauensvolles Gespräch kann auch dabei sehr hilfreich sein.
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Moin,
du benötigst eine P-Konto-Bescheinigung als Nachweis für Bank und Sparkasse.
Folgende Stellen können eine Bescheinigung ausfüllen:
- Arbeitgeber
- Familienkasse
- Sozialleistungsträger (z.B. Jobcenter / Sozialämter)
- Rechtsanwalt
- geeigneten Person oder Stelle nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO (z.B. AdvoNeo Schuldnerberatung)
Hier findest du Muster-Bescheinigungen:
https://www.infodienst-schuldnerberatung.de/musterbescheinigungen-zum-p-konto-mit-aktuellen-ausfuellhinweisen-und-kundeninformationen/
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Auf ALG 1 nicht, auf ALG 2 nur dann, wenn Du die Gewinne realisierst, d.h. wenn Du die Aktie mit Gewinn verkaufst. Wenn der Kurs steigt und Du sie hälst, ist das noch kein Gewinn und kann nicht angerechnet werden.
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