Es gibt keinen Automatismus, der eine Verbeamtung ausschließt bei so einer Verurteilung. Es wird auf die Erklärung ankommen, die Du dafür lieferst und eben darauf, welchen Eindruck Du ansonsten vermittelst. Die Hoffnung auf schnelle Löschung bzw. Nichteintragung wegen der geringen Zahl der Tagessätze ist wahrscheinlich unbegründet. Denn als angehender Lehrer musst Du ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, für das andere Bestimmungen gelten als für das allgemeine. Insofern wird der künftige Dienstherr davon in jedem Fall erfahren, aber es ist nicht das Ende Deiner Verbeamtung. Ein vertrauensvolles Gespräch kann auch dabei sehr hilfreich sein.

...zur Antwort

Moin,
du benötigst eine P-Konto-Bescheinigung als Nachweis für Bank und Sparkasse.
Folgende Stellen können eine Bescheinigung ausfüllen:

  • Arbeitgeber
  • Familienkasse
  • Sozialleistungsträger (z.B. Jobcenter / Sozialämter)
  • Rechtsanwalt
  • geeigneten Person oder Stelle nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO (z.B. AdvoNeo Schuldnerberatung)

Hier findest du Muster-Bescheinigungen:
https://www.infodienst-schuldnerberatung.de/musterbescheinigungen-zum-p-konto-mit-aktuellen-ausfuellhinweisen-und-kundeninformationen/

...zur Antwort

Moin,
an deiner Stelle würde ich mich im Vorfeld über die SSI Special Select Invest AG im Netz informieren. Das Risiko besteht darin, dass die SSI Special Select Invest AG für das Gebäudemanagement zuständig ist. Weißt du ob die Firma die Vermietung und Verwaltung solcher Boxen beherrscht? Laut der Bilanz von 2015, welche ich auf die Schnelle im Netz gefunden habe, wurde ein Verlust verzeichnet. Man kann davon ausgehen das sich die Firma allein durch Anlegergelder finanziert wird. Die Gelder + Rendite müssen in einigen Jahren wieder an die Anleger zurückgezahlt werden. Wer weiß ob die Firma in der Lage sein wird die Gelder an den Anleger zurückzuzahlen...

...zur Antwort

Auf ALG 1 nicht, auf ALG 2 nur dann, wenn Du die Gewinne realisierst, d.h. wenn Du die Aktie mit Gewinn verkaufst. Wenn der Kurs steigt und Du sie hälst, ist das noch kein Gewinn und kann nicht angerechnet werden.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.