Kannst du denn nach fast einem Jahr nachweisen, dass es beim pflastern passiert ist? Über welche zwei Steine reden wir eigentlich? Sind da Steine aus der Tragschicht gewesen?

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Du wirst ja nicht gleich exkommuniziert, nur weil du forderst, dass mit Spenden verfahren wird, wie nunmal mit Spenden verfahren werden soll! Ich finde es eine gute Lösung den Betrag zu fordern, den du aus der Steuern bekommen hättest. Damit fällt der Spendenbetrag an sich kleiner aus, aber das hat sich besagte Kirche ja selbst zuzuschreiben.

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Kurz und gut: Du wirst die komplette Summe an das Inkassobüro zahlen müssen, und zwar selbst wenn kleine Teile davon nicht legitim sein sollten. Warum? Weil der Anwalt, der - vielleicht - eine Korrektur der Gesamtsumme erreich könnte (realistisch vielleicht 30,-- weniger als bisher) wird dafür eine Rechnung zwischen 300 und 500 ,-- EUR stellen für Beratung und Schriftverkehr. Ergo: Zahl die knapp 200,-- EUR, lass Dir schriftlich bestätigen, dass darüber hinaus keine Ansprüche gegen Dich bestehen und verbuche das Ganze als Lehrgeld. Alles andere wäre irre!

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Es gibt keinen Automatismus, der eine Verbeamtung ausschließt bei so einer Verurteilung. Es wird auf die Erklärung ankommen, die Du dafür lieferst und eben darauf, welchen Eindruck Du ansonsten vermittelst. Die Hoffnung auf schnelle Löschung bzw. Nichteintragung wegen der geringen Zahl der Tagessätze ist wahrscheinlich unbegründet. Denn als angehender Lehrer musst Du ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, für das andere Bestimmungen gelten als für das allgemeine. Insofern wird der künftige Dienstherr davon in jedem Fall erfahren, aber es ist nicht das Ende Deiner Verbeamtung. Ein vertrauensvolles Gespräch kann auch dabei sehr hilfreich sein.

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Eine Anzeige macht immer Sinn wenn man feststellt, dass jemand in betrügerischer Absicht handelt. Ob das am Ende zu einer Verurteilung führt oder ob ermittelt wird und sich herausstellt, dass es noch 20 andere Geschädigte gibt, weiß man vorher nie. Trotzdem sollte Unrecht zur Anzeige gebracht werden, finde ich.

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Wie genau setzt sich die Rechnung denn zusammen? Ist es nur die Heizkostenabrechnung, oder sind noch andere Dienstleistungen angenommen worden?

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Die EV bedeutet ja erstmal nicht, dass nicht gepfändet werden kann. Insolvenz hat er aber noch nicht beantragt, oder?

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Betrug bedeutet, dass du es mit Absicht gemacht hast. Da du laut Eigenaussage aber lediglich die QR-Codes vertauscht hast, sprechen wir hier von einem Versehen.

Deine angegebenen Lösungsversuche werden sich positiv auswirken, während der Käufer ja nicht einsichtig zeigte.

Einfach entspannen und weiter an der Sache dran bleiben, dann passiert dir nichts.

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Laut deinen Schilderungen sollte deine Familie vermögend sein. Allerdings hängt die genau Einordnung sehr stark von dem tatsächlichen Gehalt deiner Eltern, evtl. Schulden, usw. ab.

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Moin,
du benötigst eine P-Konto-Bescheinigung als Nachweis für Bank und Sparkasse.
Folgende Stellen können eine Bescheinigung ausfüllen:

  • Arbeitgeber
  • Familienkasse
  • Sozialleistungsträger (z.B. Jobcenter / Sozialämter)
  • Rechtsanwalt
  • geeigneten Person oder Stelle nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO (z.B. AdvoNeo Schuldnerberatung)

Hier findest du Muster-Bescheinigungen:
https://www.infodienst-schuldnerberatung.de/musterbescheinigungen-zum-p-konto-mit-aktuellen-ausfuellhinweisen-und-kundeninformationen/

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Moin,
an deiner Stelle würde ich mich im Vorfeld über die SSI Special Select Invest AG im Netz informieren. Das Risiko besteht darin, dass die SSI Special Select Invest AG für das Gebäudemanagement zuständig ist. Weißt du ob die Firma die Vermietung und Verwaltung solcher Boxen beherrscht? Laut der Bilanz von 2015, welche ich auf die Schnelle im Netz gefunden habe, wurde ein Verlust verzeichnet. Man kann davon ausgehen das sich die Firma allein durch Anlegergelder finanziert wird. Die Gelder + Rendite müssen in einigen Jahren wieder an die Anleger zurückgezahlt werden. Wer weiß ob die Firma in der Lage sein wird die Gelder an den Anleger zurückzuzahlen...

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Letztendlich kann hier niemand die Kursentwicklung von Dogecoin vorhersagen. Insbesondere bei Dogecoin muss jedoch angemerkt werden, dass es sich um ein reines "Spaßprojekt" von Hobby-Entwicklern handelt und kein hauptberufliches Entwicklerteam dahinter steckt. Solltest du auf der Suche nach einer Anlagemöglichkeit sein, würde ich an deiner Stelle mit risikoärmeren Vermögensanlagen starten, z.B. Immobilien, Fonds etc.

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Hallo Terror187,

ja generell geht das, allerdings gibt dazu einige Auflagen:

1. Der Inhaftierte muss einen Antrag stellen und bekommt nach Genehmigung eine Paketmarke.

2. Das Paket darf ein bestimmtes Gewicht nicht übersteigen (welches nun genau zutrifft, musst du dich erkundingen).

3.Pakete werden nur dann zugelassen und zugestellt, wenn sie mit der erforderlichen Paketmarke versehen sind.

4.Es dürfen keine Rauschmittel (inkl. Medikamente & Tabletten) enthalten sein.

5.Jedes Paket sollte ein Inhaltsverzeichnis + deutlich erkennbaren Absender haben.

6.KEINE FEILEN!!!!

Die JVAs geben normalerweise an, welche Auflagen für sie im speziellen zutreffen. Daher empfehle ich, diese einfach mal zu googlen.

Alles Gute

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Das sind zwei getrennte Paare Schuhe, wie man so schön sagt. In großen Industrieunternehmen ist es beispielsweise vollkommen üblich, dass dort Leiharbeitskräfte von mehreren Personaldienstleistern zeitgleich und parallel eingesetzt werden. Ob das teilweise die gleichen Personen sind, weil sie zwischenzeitlich den Arbeitgeber gewechselt haben, der sie an den Auftraggeber entleiht, ist besagtem Auftraggeber vollkommen egal. Ausnahmen gibt es dann wenn das entleihende Unternehmen speziell die Person nicht mehr beschäftigen will. Dann wird sie dies dem jeweiligen Personaldienstleister mitteilen, der den Arbeitnehmer entweder bei einem anderen Kunden einsetzen oder kündigen kann. Das ist der normale und auch legale Weg. Du wirst Dir also einen neuen Arbeitgeber suchen müssen.

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Als Nießbrauch-Inhaberin ist sie praktisch Vermieterin und somit zuständig sicherungs- und auch haftungspflichtig.

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Ich bin kein Jurist und den genauen Wortlaut des Vertrags kenne ich auch nicht. Wenn es allerdings eine Vereinbarung gibt, nach der die Raten von einem Konto bei der kreditgebenden Bank eingezogen werden können müssen, dann ist das Teil des Vertrages. Wenn Du also Diskussionsbedarf dazu hast, dann sprich doch einfach nochmal mit der Bank, die Dir den Kredit eingeräumt hat.

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Genau wie der Vorschreiber erklärt hat. Achte tatsächlich darauf, dass der Betrieb, in dem Du zur Probe arbeiten wirst, Dir eine Bescheinigung darüber ausstellt. Nur dann bist Du im Falle eines Arbeits- oder Wegeunfalls auf der sicheren Seite.

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