Hallo,
Ich habe aus spaß, hobbymäßig und irgendwie einfach so selbstgemachte Lesezeichen über das Internet seit 6.02.2021 verkauft. Und da ich dämlich bin, nicht wirklich daran gedacht habe und erst jetzt gesehen habe das man dafür eigentlich ein Gewerbe anmelden muss. Ich dachte erst wenn man das (Voll-) Beruflich mit der Absicht auf gewinn machen möchte.
Ich habe die 3 Monate (von 6.03.2021 bis 23.04.2021) im Monat ca. 30-50€ eingenommen, also ca. 120€ insgesamt.
Kann ich das rückwirkend anmelden, oder was erwartet mich an Bußgeldern, weil es scheint eine Ordnungswidrigkeit zu sein. Nicht das ich da eine Rechnung von hunderten von Euro bekomme oder sogar eine Anzeige.
Weil wenn ich das weiter machen möchte brauch ich ja einen Gewerbeschein, soll ich das rückwirkende Datum eintragen wenn das überhaupt geht oder zB ab dem 1.5.2021.
Liebe Grüße