Einen schönen guten Tag,

ich habe folgendes Problem:

Ich war von Mai bis Okt. 2019 in Vollzeit arbeiten in der Gastronomie. In dieser Zeit haben sich viele Überstunden angesammelt.

Ab Nov. 2019 dann ALG II beantragt. So, ... nun hab ich alle Unterlagen beim Amt eingereicht, Lohnabrechnung mit Unterschrift von meiner Chefin und mir, plus Vermerk "In bar erhalten" .

Am 19.12.2019 hab ich meine Überstunden 67,75=622,62 € in bar ausgezahlt bekommen mit Quittung von meiner Chefin. Das sind die Überstunden von Mai bis Okt. 2019.

Die Quittung hat meine Chefin dann bei ihren Steuerberater abgegeben.

Der hat dann eine Korrektur Lohnabrechnung für Okt. gemacht und die Ü.-Std. als (Urlaubsgeld) und im Nov. (Ü.-Std.=Vorschuss) gegen gerechnet. Im Nov. war ich bis zum 16.11. geringfügig 165,-€ eingestellt....war krank geschrieben und hab vom 01.11.-16.11. keine Arb.Std. geleistet.

Hab die Korrektur Lohnabrechnung Okt. und Nov. mit Vermerk "in bar erhalten" abgegeben. Quittung von den Überstunden von Mai bis Okt 2019.

Jetzt rechnet mir das Jobcenter die 622,-€ auf 6 Monate an.

Dürfen die das?