Wir haben ein Haus gekauft, wo extra ein Punkt aufgenommen wurde, das eine Auflassungsvormerkung eingetragen werden muss. Der Notar hatten diesen Eintrag auch nach 9 Tagen noch nicht eingetragen, so das sich dann das Amtsgericht bzw. ein Insolvenzverwalter eingetragen hat und so wie es jetzt aussieht, der Kaufvertrag damit nichtig ist, weil es zur Schuldentilgung des Schuldners nicht reicht. Auf Rückfragen beim Notar wird nur "drumherum" geredet und das man sich mit dem Insolvenzverwalter nun abstimmen müsse.
Wer haftet in einem solchen Fall für den uns entstandenen Schaden? Der Schaden liegt darin, das wir das Haus, welches uns schon zu 50% gehört und wir dieses wieder in Schuß bringen und dann weiter verkaufen wollten, jetzt nicht mehr mit ganz kleinem Gewinn von rd. 10.000€ verkaufen können. Zudem sind die vom Verkäufer bei uns aufgelaufenen Schulden von mehr als 20.000€ jetzt auch nicht mehr voll titulierbar bzw. einholbar, weil es schon zu viele Schuldner gibt und selbst bei Verkauf nur ein Teil der Schulden getilgt werden können.
Was kann man machen, wenn der Notar die Auflassungsvormerkung nicht rechtzeitig eingetragen hat?
Grundbuch,
Immobilienkauf,
notar,
Recht,
Notarvertrag
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.