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Guten Tag, es geht doch bisher alles an der Sache vorbei. Es muss zunächst ein Grundbuch für das Dachgeschoss her und die Teilungserklärung des Objektes. Das Dach ist immer Sondereigentum und muss umgewidmet werden. Anders wäre es nur, wenn man selbst Eigentümer eines Hauses ist. Aber jede Bank will ein Grundbuch zur Absicherung. RA Steffens