Gründungsphase: Ich bin in Berlin angestellt und werde voraussichtlich in diesem Jahr meine Selbstständigkeit (als Kleinunternehmen) in Brandenburg anmelden. Ich bekomme also eine neue Steuernummer (für die Selbstständigkeit in Brandenburg)?
1) Habe ich nun zwei aktive Steuernummern? Mit der einen wird die Steuererklärung in Berlin abgegeben, mit der anderen in Brandenburg oder gehe ich mit nur EINER Steuererklärung (Einkommenssteuer) an mein Berliner Finanzamt und füge die Einkünfte der Selbstständigkeit dazu?
2) Wie kann man Ausgaben die VOR der eigentlichen Gründung (in dem anderen Bundesland) in der Steuererklärung vom Vorjahr geltend machen? --> Ausgabe in 2020, soll in der Steuererkärung für 2020 geltend gemacht werden. Die Selbstständigkeit ist noch nicht angemeldet.
3) Gibt es sonst was bei dieser Kombination zu beachten? (Außer der Grenze von 22.000€ Umsatz).
Danke!