Antwort
Aus eigener Erfahrung weiß ich, daß man die Vorschußzinsen nur umgehen kann, wenn man den Teil der Spareinlage, den man braucht, rechtzeitig kündigt. Es wird (so glaube ich jedenfalls) auch kein Vorschußzinsverlangt, wenn man das Geld länger anlegt als auf dem Sparbuch die Festlegung ist, ansonsten hilft nur noch "verhandeln".