Du musst in Deinem Versicherungsvertrag lesen, ob "Forderungsausfall" mitversicher ist. Oder bei der Versicherung anrufen. In manchen Verträgen ist das drin, in den meisten wohl nicht. Und wenn ja, dann auch nur bis zu einem bestimmten Betrag, nicht die volle Summe, wie z.B. bei Pesonenschäden...

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Wichtig ist doch jetzt nur - brauchst Du das Geld jetzt dringend, oder nicht? Brauchst Du es, dann verkaufe, wenn nicht, dann lass das Gold liegen. Ob Gold heute teuer ist? Naja - warte mal 20 Jahre, dann kannst Du Dir die Antwort selbst geben...

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Wenn das ein endfälliges Darlehen ist und der Zinssatz beispielsweise für 10 Jahre festgeschrieben ist, dann wir die Bank freiwillg nichts tun. Warum sollte sie?

Was die Aufstellung des Darlehens angeht, so bin ich anderer Meinung als die Kollegen hier.

Ich sehe es von großem Vorteil in eine Fondspolice zu Tilgen und die vom Ring ist da eine gute Wahl. Wenn ich nachrechne, dann wärst Du bei einem Anuitätendarlehen (also Tilgungsdarlehen) bei diesen Zinsen und 1,5% Tilgung nach etwa 29 Jahren fertig.

Bei Tilgung in einen guten Fondssparplan gilt die Faustformel: Bei 1,5% etwa 22 Jahre (wegen der Rendite, die auf lange Sicht wesentlich höher als Dein Darlehenszins ist) (Foraussetzung: die richtige Anlagestrategie in Deiner Police). Natürlich kann das schwanken. Knallt z.B in den letzten Jahren ein Flugzeug in ein Hochhaus, kann es plötzlich etwas länger dauern. Klar ist aber auch: Bei jedem Börsentief kaufst Du billig Anteile ein, was sich später umso besser darstellt.

Weiterer Vorteil: Du bist flexibler. Während nämlich der Tilger nach 30 Jahren einen neuen Kredit braucht, um das Dach zu reparieren holst Du aus Deiner Fondspolice einfach eine Teilauszahlung.

Und genau nachgerechnet hast Du in Deinem Beispiel sogar weniger an Zinsen bezahlt, als im Tilgungsdarlehen.

Der allergrößte Vorteil entsteht allerdings bei vermieteten Objekten. Da hier die Zinsbelastung immer gleich hoch bleibt, hat man immer was, um es beim Finanzamt geltend zu machen. Letztendlich wäre derjenige sogar doof, wenn er dieses Darlehen jemals zurück zahlen würde - es sei denn es käme eine Hochzinsphase höher als 7 oder 8%

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Deine Schulden werden wohl nicht erlöschen, bloß weil der Schuldner verstorben ist... Es sei denn, es weiß niemand was davon ;-)

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Ich hatte bei Bekannten das Problem, das die alten Leute, wenn sie mal Besuch haben (in diesem Fall der med. Dienst), plötzlich fast alles selbst machen können. So ein Besuch ist ja schon ein Ereignis.... Auch das gilt vorher abzuklären.

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Mach dem Mandanten seine Vorteile klar! Wenn ich zB. eine Nettopolice der Prisma anbiete, hat der Kunde den riesen Vorteil, der warscheinlich geringsten Kosten aller Fondspolicen in Europa, die er dann ja auch noch in dem Treuefonds zurück bekommt. Also annähernd Null! Schlichtweg ist damit schon mal eine (ich weiß es gibt mehrere) Grundlage geschaffen, eine gute Rendite zu erwirtschaften. Natürlich ist der Gedanke in D schwer zu vermitteln. Aber der Kunde sieht auf den Penny, was mit seinem Geld passiert. Was bei "normalen" Policen ja schon für nen Profi fast unmöglich herauszulesen ist. Da hier eine sogenannte KAV (KostenAusgleichsVereinbarung) unterzeichnet wird, ist der Versicherungsnehmer 5 Jahre gebunden. Was aber auch wieder egal ist, da ja hier sowieso nur Menschen in Frage kommen sollen, die über einem längeren Zeitraum anlegen. Wenn Du jetzt noch ehrlich bist und erklärst, das auch Du etwas davon hast, nämlich keine Stornogefahr - woran ja viele Vermittler scheitern - wird er sich über Deine Offenheit freuen und Dir vertrauen...

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Idealerweise lässt Du den Teil, den Du für die Kinder ansparen willst, von Deinem Ex direkt in das Sparprodukt fließen. Das ist am einfachsten. Welches Produkt? Da brauchst Du ne Beratung von einem unabhängigen Berater! Keine Bank fragen und keinen Versicherungsfuzzi!

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Du bekommst die Zulagen sowieso nur, wenn Du auch Sozialversicheungspflichtig bist. Also wenn Du (offiziell angemeldet arbeitest). Du bekommst dann die vollen Zulagen, wenn Du 4% des Vorjahresbrutto minus die Zulagen (für Dich 154,-Euro) im Jahr einzahlst. Mindestens aber 5,- Euro im Monat / 60,-Euro im Jahr

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Der Wohnungsbesitzer kann ja wohl nichts dafür. Der ist nicht verantwortlich! Eine Mitminderung nicht gerechtfertigt!

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Oh Mann! Jetzt musst Du noch den Flachbildschirm, Laptop, Bilder usw verschwinden lassen und die Polizei rufen. Vielleicht finden die ja zufällig nen Dieb. Den Schaden bezahlt dann Deine Hausrat ;-))

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Bedarfspersonen sind der Vermieter selbst, seine Familienangehörigen und die Angehörigen seines Hausstands.

a) Hierher gehören zu einen Personen zu denen enge familiäre Bindungen bestehen. Gemeint sind Personen, die dem Vermieter persönlich nahestehen und/oder denen er rechtlich oder zumindest moralisch zur Unterhaltsgewährung oder sonstigen Fürsorge verpflichtet ist. Das sind die Mutter; der Vater; Tochter und Sohn, selbst wenn sie die Wohnung für eine nichteheliche Lebensgemeinschaft nutzen wollen; der getrennt lebende Ehegatte; Bruder und Schwester; die Schwiegereltern; der Lebenspartner; Enkelkinder.

b) Ausnahmsweise kann Eigenbedarf auch für Personen geltend gemacht werden, zu denen besondere soziale Kontakte bestehen. Beispiele: Schwager, Schwägerin, Neffen, Nichte, Cousin, Cousine, Onkel, Tante, Stiefsohn, Stieftochter. Insoweit ist die Rechtsprechung jedoch nicht einheitlich.

c) Andererseits kann ein bestimmter Grad von Verwandtschaft oder Schwägerschaft nicht gefordert werden. Deshalb sind auch Hausangestellte und solche Personen, die der Vermieter bereits für dauernd in seinem Haushalt aufgenommen hat, z.B. Pflegepersonen, Bedarfspersonen in diesem Sinne. Wichtig: Soll der Eigenbedarf für Personen geltend gemacht, die nicht zum engeren Familienkreis gehören (siehe oben b und c), so muss der Vermieter zusätzlich darlegen, worauf die besonderen sozialen Kontakte beruhen, die seine moralische Verpflichtung für den Wohnbedarf der betreffenden Person begründen.

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Warum überhaupt ein Riester? Lohnt der sich für Dich denn? Wieviele förderfähige Kinder und Frauen hast Du denn? Und Dein Verdienst...? Riester ist sehr oft nicht die für den Verbraucher beste Variante. Und noch dazu sehr unflexibel!

Du solltest Dich auch mal zu diesem Thema beraten lassen (Aber nicht bei einer Bank, sondern bei einem guten, ehrlichen, freien Berater): http://www.wirtschaftsbuero.de/Finanzierungen/Tilgungsaussetzung/tilgungsaussetzung.html

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Die Frage ist doch, ob heute jemand als gewerblicher Arbeitnehmer seinen Lebensunterhalt auch mit Familie noch bestreiten kann. Der Harzer sollte doch deutlich weniger haben als ein Arbeiter, oder? Klar - war nicht ganz die AW für die Frage, ist aber meine Meinung.

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Wenn sie verzichtet hat, ist das schlecht rückgängig zu machen. Aber für die Kinder muß er ja bezahlen, da kommt er nicht dran vorbei. Und um fetzustellen, wie viel er da zahlen muß, muß der Richter oder das Jugendamt oder der Anwalt ja wissen, was er verdiehnt. Er wird wohl was vorlegen müssen. Unter Umständen die Steuer vom letzten Jahr. Diese Informationen können sogar direkt vom Arbeitgeber angefordert werden.

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Warum heißt das Sparbuch Sparbuch? Weil man es sich Sparen kann!

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Eine PrivatHaftpflichtVersicherung ist nicht Pflicht. Sollte aber grundsätzlich jeder haben. Sobald Du mit jemandem zusammen lebst oder Kinder hast ist dann eine Familienhaftpflicht angesagt. Da sind dann die Kinder und der/die LebensAbschnittsGefährte mit versichert. Das kostet Dich bei ner guten Gesellschaft mit 10Mio Deckungssumme und Einschluß Deliktunfähigkeit unter 70,- Euro im Jahr, muß ja nicht immer die Allianz sein ;-)

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Im Prinzip bietet das unbelastete Haus genügend Sicherheit. Allerdings wird auch gefragt, ob Du Dir das leisten kannst... Das bedeutet: Was verdienst Du oder Ihr? Hast Du nen festen Arbeitsvertrag und wie lange schon? Wie sieht Deine Schufa aus? Wieviele unterhaltspflichtige Kinder hast Du? Wenn das alles passt, ist das eine sehr einfache Finanzierung, mit genügend Sicherheit durch das Gebäude (Beleihungswert wäre ja nicht zu hoch) und daraus resultierendem sehr gutem Zinssatz, den Du heutzutage gerne mal lange festschreiben kannst.

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Idealerweise in international anlegenden Fonds von unabhängigen Fondsgesellschaften. Wegen der Steuung und des daraus geringeren Risikos. Aber wie lange willst Du anlegen? Ist doch auch wichtig, wegen der Schwankungen (Volatilität). Und wenn es unbedingt Aktien sein sollen, dann für Anfänger solche, die einen entsprechenden Gegenwert bieten. Beispiel: BASF ist ein Milliardenschweres Unternehmen. Mit Riesigen Werten, Fabriken, Immobileien usw. Da ist Substanz da. Dagegen z.B. Google. Auch Milliardenschwer, aber im Verhältnis zu BASF ist das nur ne Turnhalle voller Computer. Und: Gehe niemals mit Geld an die Börse, das irgendwo mal schnell dringend brauchen könntest. Benutze dazu nur das "Spielgeld", das Dich nicht ruiniert, wenn es mal weg ist.... Und: Viel Geduld!

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Schau Dir mal folgenden Fonds an: Black Rock - World Mining. Das wäre ne einfache und gute Lösung. Wenn Du Dich noch gegen die Abgeltungssteuer schützen willst, kannst Du das in einer guten Fondspolice tun. Aber auf die Kosten achten und die flexibilität der Police

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