Viele Fragen, aber grundsätzlich, also Du müsstest dem Finanzamt anzeigen dass Du als freiberuflicher Künstler arbeitest und dann auch Deine Umsätze erklären, hier kann Dir ein Steuerberater ( gibts auch fürs erste günstig online ) weiterhelfen. Wenn Du über das Internet verkaufst musst Du Widerrufsbelehrung und Rücknahmeregeln beachten wie jeder andere "onlinehändler" auch. Ganz wichtiges Thema ist die DSGVO erkundige Dich genau was alles auf Deiner Internetseite stehen muss, wenn Du über Portale verkaufst haben die das meist sowieso geregelt. Also, Du musst Deine Einnahmen angeben, aber lies mal nach bis ich glaube mittlerweile 9800 Euro zu versteuerndes Einkommen fällt noch keine Einkommensteuer an ( keine verbindliche Auskunft ) - und, hebe Dir unbedingt auch nur jeden Fitzel Beleg auf der Deine Kosten dokumentiert das ist später wichtig um sie gegen die Einnahmen zu rechnen. Bezüglich AGB usw. frage einen Rechtsanwalt. Aber Vorsicht diese ganzen "Vorbereitungen" können ordentlich ins Geld gehen vielleicht versuchst Du es ersteinmal über ein Portal wo Künstler ihre Werke anbieten, findet sich bei google sicher.
Viel Glück und Freude mit Deiner Kunst.