Schwesternhelferin,TVöD nach Urteil,höhere Eingruppierung?
- Nach einem Urteil vom Bundesarbeitsgericht,sind Schwesternhelferin,Pflegehelfer,in der gleichen Lohngruppe einzugruppieren,wie Altenpflegehelfer die ihre einjährige Ausbildung abgebrochen haben.Weil es eine förderliche Ausbildung ist.Also in Gruppe P6.Es ist nur über die AWO Gesamtpersonalrat sowas nachzulesen. Gilt dieses Urteil nicht für Niedersachsen? Hier Malteser Hilfsdienst e.V., ist der Meinung, das es gesetzlich für alle geregelt ist. Kann nichts im Internet finden hierüber.Angeblich sind alle gleich zustellen, in der Eingruppierung.Mein Arbeitgeber wies den Antrag zurück, das meine Ausbildung dafür nicht in Frage käme.