Also bei Schwarzgeld passiert dir wahrscheinlich nichts, weil wenn du es als Wechselgeld wieder bekommst, ist es eigentlich schon gewaschen. Und man kann es ja auch nicht erkennen.

Bei Falschgeld macht man sich strafbar, wenn man damit bezahlt. Ich kenne aber keinen, der schon einmal unwissentlich mit Falschgeld bezahlt hat und erwischt wurde und daraus rechtliche Konsequenzen hatte.

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In der Regel bekommt man von der Bausparkasse eine Nachricht mit der Information, dass der Bausparer zuteilungsreif ist und eventuell noch Empfehlungen, was man bei ihnen mit dem Geld machen könnte.

Das weitere Besparen vom Bausparvertrag kann unter Umständen sinnvoll sein, wenn man das Geld nicht braucht und der Zinssatz gut ist.

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Wenn sie die Mindestsparsumme noch nicht erreicht hat, dann kann es helfen, wenn sie diesen Betrag möglichst schnell erreicht und einzahlt. sie kann auch mit dem Berater sprechen und die Ansparsumme reduzieren.

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Mit dem Abschleifen der Türe würde ich warten, bis ihr den Vermieter erreicht und bis dahin die Tür entweder nicht bewegen oder vorsichtshalber aushängen. Wird die Tür abgeschliffen, kann die Wohnung nicht mehr in den Grundzustand versetzt werden. Ich würde Vermieter kontaktieren und die Lage mit ihm besprechen. Vielleicht freut sich der ja über den neuen Boden und steuert sogar etwas zu den Renovierungskosten bei. Dann dürfte auch das Abschleifen der Türen kein Problem darstellen.

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Die Anbieter legen das unterschiedlich fest, wann man eine Auslandsgebühr zahlen muss und wann nicht. Bei den einen muss man zahlen, wenn der Sitz des Unternehmens im Ausland ist und bei anderen, wenn eine Rechnung in Fremdwährung ausgestellt ist. Was bei dir zutrifft, müsstest du in den AGBs nachlesen.

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Eine Anrechnung der Abschlusskosten und auch der Verwaltungskosten ist nicht möglich. Bei der Auszahlung der LV können die Kosten aber auf den Gewinn angerechnet werden und man muss weniger versteuern.

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Sterbegeldversicherungen sind für Leute ab 65 Jahren in der Regel zu teuer. Durch einen sehr hohen Anteil der Risikoabsicherung zahlt man in der Regel mehr ein als die Angehörigen am Ende bekommen. Man sollte sie nur abschließen, wenn man die Kosten für die Bestattung nicht durch Erspartes oder das Erbe abdecken kann.

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