Wenn die Ware, die du gekauft hast, rechtlich nicht in Ordnung ist, kannst du das auf jeden Fall anzeigen, weil du ja geschädigter Kunde bist. Ansonsten kannst du dich bei ebay beschweren. Ich würde aber vorsichtig agieren und mich ohne Beweise nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, denn dann könnte es als Rufmord ausgelegt werden.
Ja, das darf der Arbeitgeber machen. Es bleibt dem Chef selbst überlassen, wie er mit Abwesenheitstagen umgeht. Wenn er das Gefühl hat, dass die Mitarbeiter oft nur vorgeben krank zu sein, kann er diese Hürde ohne weiteres einbauen.
Wo sollte denn da ein Problem sein? Du bekommst noch Geld von deinem früheren Arbeitgeber. Was sollte da der neue Arbeitgeber dagegen haben?
Bis zum Ende der Ausbildung oder des Studiums oder, wenn das Studium länger dauert, bis zum 25. Lebensjahr. Sobald das Kind auf eigenen Beinen steht, muss es sich selbst versichern.
Man kann in der GKV bleiben und die Kinder können auch weiterhin über dich versichert sein. Das ist auch das günstigste. Du selbst musst bestimmt nicht wegen einer Heirat ind ie PKV wechseln.
Soweit ich weiß, funktioniert das nur bei außergewöhnlichen Einkünften. Also wenn man beispielsweise eine Abfindung bekommt. Aber beim Finanzamt oder der Kirchengemeinde nachfragen, kann ja eigentlich nicht schaden, vielleicht hilft es ja.
Solange die Pauschale nicht überschritten wird, muss man ohnehin keine Belege einreichen. Dabei wäre es also kein Problem. Auch wenn man die Werbungskosten vorzieht hat das Finanzamt damit generell kein Problem, denke ich. Es zählt das Rechnungs- und nicht das Verwendungsdatum.
Gemieteter Gegenstand ist normalerweise nur das, was sich innerhalb der Wohnung befindet. Außerhalb der Wohnung sollte man nichts verändern. Somit auch nicht die Wohnungstüre von außen.
Eigentlich sollte das so sein. Wenn man also einen 400 Eurojob hat, seinen Stundenlohn ausrechnet und einen geringeren Lohn hat, kann man theoretisch verlangen, dass man weniger Stunden arbeitet oder mehr Geld verlangen, so lange man untern den 400 Euro Verdienst bleibt.
Generell müssen KFZ(!)-Haftpflichtversicherungen nicht mehr bezahlen, wenn ein Fahrzeugführer betrunken war. Bei deiner Haftpflichtversicherung kommt es darauf an, ob sie dir grobe Fahrlässigkeit vorwerfen. Sie kann zumindest die Leistungen mindern.
Hm, er wird wahrscheinlich auf jeden Fall die Anreise vom Freund zum Veranstaltungsort übernehmen. Aber sprich das am besten mit ihm ab. Bist bestimmt nicht der erste Fall, bei dem ihm das passiert. Vielleicht rechnet er das dann ja auch über eine Kilometerpauschale ab.
Wenn die Informationen zu unkonkret sind, würde ich die Einverständnis nicht unterschreiben. Der Vermieter muss Fragen klären, beispielsweise, ob eine Mieterhöhung zu erwarten ist, wie lange die Arbeiten dauern, wie stark die Lärmbelästigung sein wird (evtl. Mietminderung?) und v.a. was er genau machen will. Solange diese Infos nicht vorliegen, würde ich nichts unterschreiben.
So wie der Anwalt das geschrieben hat, scheint es richtig zu sein.
Geschwister haben im Falle einer testamentarischen Enterbung keinen Pflichtteilsanspruch. Das Testament sieht die Hilfsorganisation als Erben vor, die Mutter kann einen Pflichtteil fordern, Geschwister nicht.
Anleihen sind nur bei guten Schuldnern empfehlenswert, da sonst der Totalausfall droht und man sein Geld verliert. Bei gut gerateten Unternehmen sind jedoch wiederum die Renditen nicht besonders hoch. Die Frage dabei ist, wie viel Risiko du eingehen möchtest.
Es ist nicht so einfach, diese Frage gut zu beantworten, da sie recht ungenau gestellt ist.
Um gute Renditen zu erzielen muss man sein Geld momentan mit Risiko am Aktienmarkt anlegen. Das bedeutet aber, dass das Geld auch weg sein kann. Die Verluste musst du also verschmerzen können.
Sicher angelegt ist das Geld bei Tagesgeld und Festgeldkonten, aber dabei sind die Renditen nicht besonders hoch.
Generell gilt: Ein guter Anlagemix mit breit gestreutem Risiko. Aber da solltest du dich am besten an einen Anlageberater wenden.
Auch Azubis müssen Sozialversicherungsbeiträge bezahlen, da sie auch die Leistungen aus der Sozialversicherung in Anspruch nehmen können. Das gilt ab einem Gehalt von 325 Euro im Monat. Befreien lassen kann man sich davon nicht.
Zu den Betriebskosten zählen nur die laufenden Kosten, die regelmäßig anfallen. Wenn also die Regenrinne einmal im Jahr gereinigt wird, dann gehört sie zu den Betriebskosten. Wenn aber die Säuberung eine Ausnahme darstellt, dann muss der Vermieter für diese einmalige Tätigkeit selbst aufkommen.
So aus dem Bauchgefühl heraus würde ich sagen, dass die Krankenkasse alles, was mit der Reiseimpfung im Zusammenhang steht, nicht bezahlt. Aber ich würde an deiner Stelle einmal bei der Krankenkasse anrufen und nachfragen. Außerdem könntest du beim Arzt nachfragen, wie man eine solche Beratung am besten abrechnet, dass die Kassen vielleicht doch einspringen.
Ich sehe da wenig Möglichkeiten. Bei einem Immobilienkauf sollte man immer circa ein Drittel des Kaufpreises als Eigenkapital beitragen können. Zudem erwähnst du nicht, wie du den Kredit abzahlen möchtest. Werfen die Anlagen und die Immobilien soviel Geld ab, dass du selbst davon leben kannst und außerdem noch einen Kredit abzahlen könntest? Das sind wahrscheinlich auch die Fragen, die sich die Bank stellt und vielleicht auch die Fragen, die du dir selbst stellen solltest, bevor du einen so hohen Kredit aufnimmst.
Ein seriöser Geldgeber außerhalb der Bankenbranche ist die Internetplattform smava, aber auch dort musst du erstmal eine Finanzierung finden.
Bei einer Umschuldung stehen die Chance gut. Du musst nur der Bank angeben, dass der neue Kredit der Umschuldung dient. Es wird dann berücksichtigt, dass du dann ja nicht zwei Kredite tilgen musst, sondern nur den einen.