Antwort
Wie ich informiert bin, kommt es bei dem Unterhalt auf die ehelichen Lebensverhältnisse an. Ich würde an deiner Stelle die Trennung nicht nur ankündigen, sondern sie, wenn sie für dich notwendig ist, vollziehen. Dann kann dein Mann nicht mit der Arbeit zurückfahren, um weniger Unterhalt zahlen zu müssen. Ansonsten wird ihm das fehlende oder vormalige Einkommen automatisch zugerechnet.