Meines Wissens nach gibt es professionelle Erbenermittler. Da sind sicher kompetente und seriöse Leute dabei. Oft wollen die in der Hauptsache als Vergütung eine prozentuale Beteiligung am Vermögen des Erben oder in deinem Fall an dem deiner Mutter. Du musst wissen, wie weit du dich finanziell verpflichtetn willst, um Klarheit zu erhalten. Aber denke doch einmal in diese Richtung.

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Wie ich informiert bin, kommt es bei dem Unterhalt auf die ehelichen Lebensverhältnisse an. Ich würde an deiner Stelle die Trennung nicht nur ankündigen, sondern sie, wenn sie für dich notwendig ist, vollziehen. Dann kann dein Mann nicht mit der Arbeit zurückfahren, um weniger Unterhalt zahlen zu müssen. Ansonsten wird ihm das fehlende oder vormalige Einkommen automatisch zugerechnet.

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Für das Verwarngeld muss und wird der Vermieter nicht aufkommen.

Etwas anderes gilt wohl für den Stellplatz. Da dieser nicht nutzbar ist, brauchst du dafür auch keine Miete zahlen. Schau in deinen Mietvertrag, ob für ihn eine eigene Position ausgewiesen ist, z. B. 20 Euro. Ansonsten mindere die Miet entsprechende geringfügigst.

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Du als Kind hast für den Lebensunterhalt deines Vaters einzustehen. Das hat mir der Scheidung deiner Eltern nichts zu tun, außer dass vielleicht auf dich noch eine größere Belastung hinzu kommt. Denn deine Mutter würde dann deinem Vater gegenüber frei. Aber ich kann dich auch beruhigen. Du musst schon viel Vermögen haben, damit dich der Staat für die Pflege deines Vaters heranzieht. Ich will damit sagen, dass es bei dir große Freibeträge gilt oder die schon Schongrenzen hoch sind.

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Die Nichte erbt dann allein. Ich schließe mich meinen Vorbeantwortern an.

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Einspruch kann immer noch eingelegt werden. Solange die Einspruchsfrist nicht abgelaufen ist, wird auch nochmals der Anspruch überprüft. Andererseits weiß ich aber auch, dass der Einspruch keine aufschiebende Wirkung hat. Die Zwangsvollstreckung wird also unvermindert fortgesetzt.

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Die kann zwar gepfändet werden, aber, so viel ich weiß, die Pfändung ist sofort weider zu lösen oder die Halskette freizugeben. Dafür musst du aber dem Gläubiger dein Eigentum mitteilen und belegen.

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Du kannst dir einen von den Burschen vorknüpfen, da alle haften wegen ihrer gemeinsamen Beteiligung an der Schlägerei. Das weiß ich, weil ich von so einem Fall in meinem Freundeskreis gehört habe. Da war ein Mädchen betroffen; ihr Rechtsanwalt hat die Schadensersatzklage gegen einen Schläger mit Erfolg geführt, obwohl der ebenfalls eine Verletzung des Mädchens entschieden bestritten hat.

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Kann ich mir nicht vorstellen, dass dafür was gezahlt werden muss. Aber du sprichst von Amt und da fallen allenfalls geringe Bearbeitungsgebühren regelmäßig an. Also um solche Gebühren kann es nur allenfalls gehen.

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Er muss die Miete zahlen solang, wie die Kündigungsfrist läuft. Du müsstest ihm daher sofort kündigen mit der mietvertraglich vevereinbarten Kündigungsfrist. Außerdem schuldet er dir Schadensersatz, der aber wiederum begrenzt ist auf die Zeit, wo durch ordentliche Kündigungsfrist das Mietverhältnis endet. Er verhält sich jedenfalls treuwidrig, da er ja nicht will, dass er die Mieträume abnimmt. Daher ist er andererseits an der Mietinanspruchnahme gehindert. Daher kann er nicht sagen, dass er keine Miete zahlen muss.

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Du musst sofort die Polizei verständigen. Du wärst möglicherweise nicht verantwortlich gemacht worden, wenn du einfach gegangen wärst, weil du nicht für die technischen Einrichtungen der Bank einzustehen hast. Andererseits ist sicher jedem auferlegt, einen anderen vor einem Schaden zu bewahren. Und das ist für mich ein solcher Fall, wenn eine technische Einrichtung derart versagt, wie von dir beschrieben. Die Polizei muss also zur Sicherung eines Schadens sofort her.

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Ja, das ist möglich bei einem wichtigen Grund. In deinem Fall geht das. Der Mann müsste aber auch zu einer solchen Unterhaltszahlung in der Lage sein, was heißt, dass sie ihn zu sehr belastet.

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Du hast doch sicher etwas für den Bagger gezahlt, also eine Art Miete. Wer verleiht ansonsten heue noch etwas kostenfrei, zumal du noch von einem Vertrag sprichst. Also der Verleiher ist für solche Fälle sicher versichert. Er hat dafür eine Schadenversicherung, die dann ihrerseits nicht bei dir oder deiner Versicherung Regress nehmen könnte. Vielleicht meldest du aber den Schaden dort auch, weil ich schon davon hörte, dass die Versicherungen untereinander Teilungsabkommen haben. Vielleicht sind zudem die Versicherer gleich. Also sicherheitshalber auch deiner Haftpflichtversicherung melden.

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Die neuen Scheidungsregeln greifen in deinem Fall bestimmt nicht. Jedenfalls greifen sie nicht derart in das Unterhaltsrecht ein, dass dein Vater seine Ex-Frau in diesem Alter noch zum Arbeiten schicken könnte.

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Ich denke, dass allein, wenn nur der Kraftstoff auf der Autobahn ausgeht und man nur liegenbleibt auf der rechten Standspur, ohne dass man irgendjemand gefährdet, man keine Ordnungswidrigkeit begeht und damit kein Bußgeld erhält. Zudem muss natürlich unverzüglich und ausreichend das liegen gebliebene Auto gesichert werden.

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Man sollte diese Klauseln nicht beachten und erst, wenn der Vermieter ihre Einhaltung anmahnt, die Unwirksamkeit darstellen. Also zunächst noch keinen Streit vom Zaum brechen, da dies nicht notwendig ist. Der Vermieter könnte zu gegebener Zeit, wenn er auch sonst gute Erfahrungen mit dir gemacht hat, wenn du z. B. die Miete immer pünktlich gezahlt hast, entgegenkommender sein oder sich einsichtiger zeigen.

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Ich halte auch den Arbeitgeber weiter für verantwortlich, kann die Geldbuße aber wegbekommen, wenn er den Nachweis der Belehrung an den Arbeitnehmer vorlegen kann. Daher ist es sehr wichtig, dieses Hinweisschreiben in Durchschrift bzw. Fotokopie aufzubewahren.

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Ich habe allerdings auch schon diese Erfahrung gemacht, dass man sich bereits vorher an das Arbeitsamt wenden kann und in deinem Fall auch sollte. Diese geben dich sicher dahin gehend selbst Auskunft, dass du bzw. dein Mann selbst kündigen kann, ohne den Anspruch auf das Arbeitslosengeld zu verlieren. Denn damit ist nicht dein Mann der Auslöser für die Arbeitslosigkeit, sondern dessen Arbeitgeber bzw. seine unwürdigen Arbeitsbedingungen.

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