Sozialamt will lebenslanges Wohnrecht kapitalisieren?

Hallo liebe Community,

meine Mutter ist seit zwei Wochen im Heim. Es gibt eine Heimunterdeckung von 1300 € da die Rente meiner Mutter zur Deckung der Heimkosten nicht reicht. Mein Mann ist voll erwerbsgeminderd und bezieht eine winzige Rente. Mein Einkommen ist auch nicht hoch und wir haben noch eine hohe Belastungen auf dem Haus. Unsere Anwältin hat den Elternunterhalt berechnet und wir können leider finanziell nichts zahlen für das Heim. Meine Mutter wird also zum Sozialfall. Nun versucht das Sozialamt das lebenslange Wohnrecht meiner Mutter zu Geld zu machen. Das Sozialamt sprach von der Vermietung der Wohnung meiner Mutter. Das ist aber leider nicht machbar denn es ist ein Einfamilienhaus wo meine Mutter lediglich das Erdgeschoss bewohnt hat und die oberen zwei Etagen nutzen wir selber. Wasser, Heizung, Warmwasser und auch der Strom sind nicht getrennt. Nun hat das Sozialamt die Idee das man das lebenslange Wohnrecht kaitalisieren könnte. Geht das so einfach?

Darf das Sozialamt das Wohnrecht zu Geld machen?

Schulden wir dann dem Sozialamt Geld das wir irgendwann zurück bezahlen müssen falls wir dann irgendwann das Haus verkaufen würden?

Wie errechnet man den Kaitalwert vom lebenslangem Wohnrecht genau?

Was ist, wenn wir das Erdeschoss für uns selber umbauen wollten wegen der Behinderung meines Mannes.

Kann uns jemand diese Fragen verständlich beantworten?

Danke sagt Hannelore

Wohnrecht auf Lebenszeit
Mutter hat lebenslanges Wohnrecht für Räume in einem Einfamilienhaus ist aber nun im Heim. Darf ich die Räume nutzen?

Hallo zusammen,

Ich habe ein wichtiges Anliegen. Meine Mutter bewohnt mit uns zusammen ein Einfamilienhaus. Wasser und Strom sind nie getrennt worden. Sie hat sich ein lebenslanges Wohnrecht für die Räume in der unteren Etage einräumen lassen das steht auch im Grundbuch. Sie zahlt lediglich ein wenig verbrauchsabhängige Nebenkosten. Wir bewohnen die obere Etage haben aber damals das Treppenhaus komplett zu gemacht damit unsere Hunde nicht ständig unten rumlaufen oder fortlaufen können wenn Mutter mal wieder die Haustüre offen lässt. Wir haben also unseren eigenen Eingang. Nun ist Mutter altersbeding in ein Heim gezogen (freiwillig). Die Räume sind nun unbewohnt und es wird im Winter Frostgeheizt. Nun ist mein Mann aber seit 10 Jahren voll Erwerbsunfähig geworden und er kann sich nur schlecht in den oberen Etagen bewegen da wir Treppen und Stufen in unserem Wohnbereich haben. Der Plan war immer, das wenn die Mutter mal ins Heim geht, wir uns dann die Räume die ja nicht genutzt werden behindertengerecht umbauen damit mein Mann es leichter hat. Wir wollten dann nach Umbau ins Erdgeschoss ziehen und die obere Wohnung vermieten. Wir können unsere Wohnung nicht umbauen da wir ja darin zwei Stockwerke haben und Bad und Schlafzimmer sich unter dem Dach befinden. Küche und Wohnzimmer sind im ersten Stock. Für meinen Mann ist das alles schwer zu überwinden mit seiner Rückenerkrankung und der Gehbehinderung die daraus resultiert. Meine Mutter weigert sich vehement auf das eingetragene Wohnrecht zu verzichten. Sie sagt immer wir dürfen nach ihrem Tod die Wohnung umbauen obwohl mal etwas anderes mündlich vereinbart war. Gibt es in einem solchen Fall keine Ausnahme wenn die Mutter im Heim ist das wir trotzdem im Erdgeschoss für meinen Mann behindertengerecht umbauen? Wir müssten sonst ausziehen und uns eine Wohnung die behindertengerecht ist mieten. Die andere Wohnung in der wir jetzt leben dürfen wir ohne Zustimmung der Mutter noch nicht mal vermieten um davon dann die Miete der neuen Wohnung zu finanzieren.

Das Haus in dem wir jetzt leben und in dem die Mutter ein lebenslanges Wohnrecht besitzt wurde uns vor 18 Jahren per Schenkung übertragen. Wenn wir also uns selber irgendwo eine Wohnung die behindertengerecht ist mieten müssen laufen ja von unserem Haus die ganzen Betriebskosten weiter. Das können wir uns finanziell gar nicht leisten. Mein Mann ist ja Rentner.

Gibt es also irgend eine Möglichkeit das wir unten die Räume trotzdem nutzen können?

Ich danke euch jetzt schon für eure Antworten.

Grüße sendet Hannelore

lebenslanges Wohnrecht