Auch wenn ich denke, dass du nur rumtrollst:
Erstelle dir einen Elster - Account, füll die entsprechenden Formulare aus und übermittel sie.
Oder mach es über eine App, wo du die Angaben machst.
Auch wenn ich denke, dass du nur rumtrollst:
Erstelle dir einen Elster - Account, füll die entsprechenden Formulare aus und übermittel sie.
Oder mach es über eine App, wo du die Angaben machst.
Beim Zeitraum steht es geht um das 4. Vierteljahr 2023?!
Wie kann es sein, dass wir noch was bezahlen müssen? Was kann denn ein möglicher Grund sein?
Also ist das womöglich die Einkommensteuervorauszahlung für das 4. Quartal 2023 (ist immer am 10.12. fällig).
Dieser stimmt mit unserer bereits geleisteten Zahlung vom September 2023 überein.
Weil wahrscheinlich die Höhe der Vorauszahlung gleich ist.
Unterjährige Vorauszahungen sollen eigtl. keinen Schrecken einjagen, sondern dich am Ende davor bewahren eine große Summe nachzuzahlen.
Und vor allem ohne irgendeine Aufforderung?
Das stimmt so nicht ganz.
Die VZ bemessen sich anhand der Erinkommensteuer des letzten erhaltenen Steuerbescheides.
Dort stehen die VZ und deren Fälligkeit drauf (Das ist quasi eine Zahlungsanforderung).
Oder du hast personell beantragt die VZ in einer gewissen Höhe festzusetzen. Dann geht entweder ein Vorauszahlungsbescheid raus (Dann gilt wieder das oben Erwähnte mit dem Steuerbescheid). Oder du kriegst ein Schreiben, wo die Fälligkeit auch draufsteht.
Möglich ist es.
Je nachdem welche Laufbahn du beim Finsnzamt einschlagen möchtest, musst du aber entweder eine duale Ausbildung (mittlerer Dienst) oder ein duales Studium (gehobener Dienst) durchlaufen.
Deine Aufgaben beim FA hängen stark davon ab wo du eingesetzt bist. In einer Einkommensteuerdienststelle z.B. bearbeitest und veranlagst du Steuererklärungen von Bürgern, nimmst ggf. Telefone entgegen (wenn das keine gesonderte Dienststelle macht, hängt auch vom Bundesöand und FA ab) etc.
In der Erhebungsstelle dagegen musst du bei rückständigen Zahlungspflichtigen die rückständigen Steuern und Nebenleistungen eintreiben, z.B. durch Pfändungen.
In der Betriebsprüfung (ist aber gehobener Dienst) prüfst du die Buchführung von Betrieben, gehst ggf. zu ihnen hin, ermittelst Sachverhälte und klärst diese ggf.
Daneben gibt es auch viele andere Einsatzorte, z.B. Körperschaftsteuerdienststellen, Informations- und Annahmestellen (da wird den Bürgern bei normalen Nachfragen geholfen, z.B. bei Steuererklärungen welche Anlagen, Dokumente etc. sie brauchen),...
Meine Frage wäre, was man dazu anziehen sollte, ein Kleid wäre wahrscheinlich zu viel, oder?
Nein, ein Kleid wäre etwas "too much". Ich habe auch vor drei Jahren, als ich das Studium angefangen habe, niemanden mit Kleid gesehen.
Ich hätte sonst an eine Anzughose mit einem schicken Oberteil gedacht, oder wäre doch einfach eine Jeans besser?
Ja, genau sowas in der Art (Blazer, Anzugshose, entsprechende Schuhe). Hauptsache "Schick".
Möglich wäre es theoretisch. praktisch ist es aber eher schwierig (haben die uns auf der letzten Infoveranstaltung nach der Laufbahnprüfung auch gesagt: Es ist eine Einbahnstraße. Viele aus HH wollen raus, aber kaum einer dafür rein).
Du brauchst einen "gleichwertigen" Tauschpartner und mit "Gleichwertig" meine ich, dass die Person ungefähr das gleiche Alter und ein ähnliches Maß an Berufserfahrung haben muss (Du kannst also nicht bspw. eine 23 Jährige Einsteigerin mit jemanden tauschen lassen, der schon 10 Jahre Berufserfahrung hat).
Dass es so schwierig ist, liegt auch darin, dass wir Landesbeamte sind und keine Bundesbeamte, weshalb Hamburg oder eben Bremen ihre ausgebildeten Fachkräfte gerne behslten möchten.
Und nein: Während des Studiums kannst du nicht tauschen.
Die Kleinunternehmerregelung ist sinnvoll, wenn man: Privatkunden bedient (Geschäftskunden erhalten USt. ohnehin zurück)"
Halte ich jetzt eher für ein Gerücht.
Ist es trotzdem sinnvoll, die KUR in Anspruch zu nehmen
Warum sollte es nicht sinnvoll sein? Du müsstest dann eben keine USt auf Rechnungen ausweisen und bräuchtest auch keine Voranmeldungen ans FA abzugeben.
Es kann aber auch sein, dass du z.B. sagst "Ich möchte die Vorsteuer erstattet bekommen aus Einkäufen". Dann darfst du natürlich kein KU sein.
Es hat eben Vor- und Nachteile.
Darf ich denn überhaupt B2B betreiben, während die KUR aktiv ist?
Natürlich. Im 19 UStG steht ja nicht drin, dass die KU nicht anwendbar wäre, wenn du B2B betreibst. Du musst nur die Umsatzgrenzen einhalten:
Ganz normale Klamotten reichen völlig (anders ziehe ich mich da auch nicht an, wenn ich im Büro erscheine).
Vllt. nicht unbedingt in Jogginghose und bei Frauen muss der Ausschnitt auch nicht unbedigt bis ganz unten gehen.
Ausgehend davon, dass du der Leistungsempfänger bist:
Wenn dir Ware zugesendet wird, dann hast du eine Einfuhr aus dem Drittland und es muss Einfuhrumsatztsteuer gezahlt werden.
Wenn an dir eine sonstige Leistung erbracht wurde, dann kann ggf. das Reverse-Charge-Verfahren gem. 13b UStG greifen. Hierbei wirst du als Leistungsempfänger zum Steuerschuldner.
Ich mache gerade auch das Studium (bin aber schon im Endspurt - August sind Laufbahnprüfungen) und ich meine das geht nicht. Außer du bist Aufsteiger (warst im mD und willst in den gD - wenn du nicht weiterkommen kannst oder eben auch zum Schluss durchfällst, bleibst du im mD).
Auch die Ausbildung im mD braucht auch schon 2 Jahre. Die ZP legst du schon nach max. 6 Monaten hin. In der Praxis wirst du bestimmt auch noch nicht gewesen sein oder?
Also Daten wie Wohnadresse, Geburtsdatum etc. (Was vom Einwohnermeldeamt gemeldet wird) können im Grunde alle Finanzbeamten aus ganz Deutschland abrufen durch ein paar Klicks (Das sind die sogn. Meldedaten).
Aber nicht jeder x beliebige Sachbearbeiter darf sie abrufen, wegen dem Steuergeheimnis (30 AO).
Was deine abgegebene Steuererklärung angeht, können nur diejenigen einsehen, die auch Zugriff auf die jeweiligen Veranlagungsdaten haben (sprich die zuständige Dienststelle und evtl. ihr Vorgesetzter, wenn notwendig).
Denn nicht jede Dienststelle kann deine Steuererklärung bearbeiten.
Was ist denn dabei?
Es gibt den Gedanken die Steuerklassen 3/5 abzuschaffen.
Ob und wann es passiert, steht aber noch offen.
Letztlich treffen die Stkl. keine Aussage drüber wieviel Steuern du insgesamt zahlen muss (Das geschieht erst bei der Veranlagung mit der Steuererklärung).
Also es passiert noch nichts.
Nebenbei erwähnt:
Als Ehegatten hättest du dann 4/4 oder (auf Antrag) 4/4 mit Faktor, wenn Stkl. 3/5 nicht angewandt wird.
Wie genau werden die Werbekosten verrechnet in der Steuererklärung?
Du meinst wahrscheinlich Werbungskosten
Werbungskosten werden von deinen Einnahmen in der jeweiligen Einkunftsart abgezogen.
So sieht das Schema aus (bspw. mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit):
Einnahmen (Arbeitslohn...)
abzgl. Werbungskosten
= Einkünfte/Summe der Einkünfte und auch Gesamtbetrag der Einkünfte
abzgl. Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen
= zu versteuerndes Einkommen (z.v.E)
Auf dieses z.v.E wird noch ein Tarif angewandt und daraus ergibt sich dann deine Einkommensteuerlast.
Hinweis: Wenn das z.v.E unter dem Grundfreibetrag (in 2022: 10.347 €) liegt, dann wird keine Einkommensteuer festgesetzt.
In der Werbung wird ja immer gesagt dass man sich 1000€ schnell zurückholen kann.
Das ist nur Werbung und kann man so pauschal nicht sagen, weil es von vielen Faktoren abhängt ob du was erstattet bekommst und wieviel. Oder ob du evtl. sogar etwas nachzahlen musst.
Kann ich die 17.000,0 Euro bei den außergewöhnlichen Belastungen auf mehrere Jahre verteilen ?
Nein leider nicht. Du kannst sie nur für das/die Jahr(e) berücksichtigen lassen, wo du sie gezahlt hast.
Ja, klar.
Norwegen ist aus umsatztsteuerrechtlicher Sicht Drittland.
D.h. du hättest in DE eine Einfuhr, ganz egal ob du jetzt Unternehmer oder Privatperson bist.
Wenn nicht bereits der "Lieferer" aus Norwegen die Ware zum zollrechtlich freien Verkehr angemeldet hat, dann bist du Schuldner der Einfuhrumsatztsteuer (19%) und du müsstest sie dann in Deutschland bezahlen.
Ich möchte ein Kleingewerbe eröffnen
Es gibt keine Kleingewerbe. Du hast ein Gewerbe.
Was du meinst, ist die Kleinunternehmerregelung.
Um diese in Anspruch zu nehmen, darf dein Umsatz im Vorjahr 22.000 € und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 € nicht überschreiten.
Wohin kann ich mich denn in diesem Fall wenden?
Steuerberater.
Ein Gründercoach ist auch hilfreich.
Kann ich meine Fahrtkosten trotzdem in meiner Steuererklärung vom letzten Jahr von der Steuer absetzen, auch wenn diese in einem Zeitraum entstanden sind, in der ich keine Lohnsteuer gezahlt habe?
Ja, das kannst du im Rahmen der Entfernungspauschale machen.
Mit der EP sind sämtliche Aufwendungen zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte abgegolten.
Berücksichtigt wird nur die einfache Strecke (bei dir 70 KM) und das auch nur an Tagen, an denen du wirklich dort hin gefahren bist.
Für die ersten 20 KM werden hierbei 0,30 € und ab dem 21. Entfernungskilometer 0,38 € (2022) angesetzt.
Bsp.
230 Tage x 20 KM x 0,30 € = 1.380 €
230 Tage x 50 KM x 0,38 € = 4.370 €
--> 5.780 € in dem Beispiel
Wenn du keinen eigenen oder überlassenen PKW nutzt, dann sind maximal nur 4.500 € abzf.
Was den ÖPNV betrifft: Du kannst auch die tatsächlichen Kosten geltend machen. Wenn die höher als die EP sind, dann werden die berücksichtigt (sind aber ggf. nachzuweisen, z.B. durch Fahrtickets etc.).
Aber eigentlich sind ja die Einkünfte wenn Sie einen maximal Betrag jährlich unterschreiten Steuerfrei. Wie kommt das?
Jein. Es gibt den Grundfreibetrag (10.347 € in 2022 bspw.). Der stellt bei der Veranlagung ein gewisses zu versteuerndes Einkommen (Einkünfte abzgl. Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen) frei, so dass bis dahin keine Einkommensteuer fällig wird.
Die Lohnsteuer hat dein Arbeitgeber monatlich immer anzumelden und abzuführen, wenn du Arbeitnehmer bist.
Die gezahlte Lohnsteuer wird bei der Veranlagung auf die Einkommensteuer angerechnet (kann auch zu einer Erstattung kommen).
Die gezahlte Kirchensteuer wird als Sonderausgabe steuermindernd berücksichtigt und falls es im Bescheid zu einer Einkommensteuererstattung kommt, gibt es auch entsprechend anteilig Kirchensteuer zurück.
Der Weg zwischen Wohnung und Hochschule (Blockunterricht) wird bei den Werbungskosten > Reisekosten für Auswärtstätigkeiten erfasst oder?0
Ja. Du gibst einen Gesamtbetrag an. Dafür berücksichtigst du bei den Kilometern immer jeweils sowohl die Hin- als auch die Rückfahrt und multiplizierst das mit 0,30€.
Wenn du mit ÖPNV gefahren bist, gehen auch die tats. Kosten (müssen aber ggf. nachgewiesen werden, z.B. durch Tickets).
Und muss man dies dann in den Anlagen weiter Ausführen/Beschreiben bzw. einen Stundenplan als Nachweis anhängen?
Jein. Belege sind nur einzureichen, wenn du explizit dazu aufgefordert wirst. Es kann natürlich sein, dass du dazu aufgefordert wirst, was einzureichen (z.B. eine Aufstellung über die Tage, an denen du an der Hochschule warst etc.).
Zumal: Die pauschale KM kannst du schlecht nachweisen. Zu den ÖPNV Kosten, siehe oben.
Der Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstelle wird bei den Werbungskosten als "Wege zur Arbeit (Entfernungspauschale)" erfasst oder? Der Weg ist bei ihr < 1 km daher wird hier nichts erfasst oder?
Ja
Da es ja ein Erststudium (Dual) ist - können ja alle Ausgaben als Werbungskosten erfasst werden und nicht als Sonstige Aufwendungen oder?
Die Kosten stellen Werbungskosten dar, da dies ein "Erststudium" im Rahmen eines Dienstverhältnisses ist. Heißt: Die Kosten sind (mit Nachweis) unbegrenzt als WK abzf.
Zur Abgrenzung: Ohne ein Dienstverhältnis wären dies bei einer Erstausbildung/Erststudium Sonderausgaben (bis max. 6.000€ p.a. abzf.).
Bei den Vermögenswirksamen Leistungen werden hier unten Angaben der Beischeinigung und der Summe nur der selbst eingezahlte Betrag angegeben? Weil vom Arbeitgeber wird ja elektronisch eine Übersicht an das FA übermittelt.
Da das FA die Daten seit 2017 elektronisch übermittelt bekommt, musst du die nicht gesondert eintragen. Das FA berücksichtigt dies automatisch.
Solange noch kein Bescheid ergangen ist oder du noch keine Post etc. diesbezüglich erhalten hast, kann man davon ausgehen, dass deine Steuererklärung noch nicht bearbeitet wurde.
Du kannst jaüber Elster eine neue (berichtigte) Steuererklärung abgeben.
Dann wird das FA die "Neuere" bearbeiten.
9 Abs. 6 Satz 2 EStG definiert was eine Erstsusbildung ist:
Eine Erstausbildung liegt vor, wenn eine geordnete Ausbildung mit einer Mindestdauer von 12 Monaten bei vollzeitiger Ausbildung und mit einer Abschlussprüfung durchgeführt wird.
Der von dir genannte Kurs ist eher eine Art (Weiter)bildungsmaßnahme, aber leider keine abgeschlossene Erstausbildung mit Abschlussprüfung.
Damit reicht das Zertifikat für die Argumentation, dass es eine Erstausbildung sein soll, leider nicht aus.
Das Zertifikat hast du letztlich dafür erhalten, dass du den Kurs erfolgreich absolviert hast.
Aber auf der Website vom Finanzamt steht man solle den Fragebogen selber elektronisch an das Finanzamt schicken, vielleicht habe ich es auch falsch verstanden.
Nein, das ist schon richtig so.
Den FraBo musst du selber ausfüllen und dann anschließend elektronisch ans FA übermitteln.
Das FA prüft deine Angaben und teilt dir dann eine (neue) Steuernummer zu.