Ich bin Eigentümerin einer Wohnung in einer WEG. Der Trockenraum wird von niemandem genutzt und hat mehr als 20 qm. Dort habe ich einen Kleiderständer für schwere Wäschestücke(um die Wäscheleine zu schonen) stehen. Ausserdem lasse ich meine Putzlappen dort hängen die ich jede Woche benötige und habe einen Wäschetrockner den ich mit meinem Strom betreibe dort untergestellt.
Jetzt soll ich alles dort weg räumen, weil ich mich an dem anderen Unrat (ein altes Sofa, eine Matraze) der dort untergestellt ist gestört habe. Zudem ist der Aufruf zum wegräumen am schwarzen Brett vom Hausmeister unterschrieben nicht von der Hausverwaltung, ist dieser den Eigentümern gegenüber weisungsbefugt?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.