Hallo zusammen,

Ich bin derzeit Arbeitssuchend. Am 19.09 habe ich eine Einladung zu einem Termin "erhalten". In meiner Post war allerdings nichts! Am 26 und 30 habe ich zwei Folgetermine zugesandt bekommen. Allerdings war ich da bei meiner Freundin. Nein ich hab diesen Urlaub nicht angemeldet. Am 30 habe ich auch direkt dass nette Servicecenter angerufen. Die Frau am Telefon war super verständnissvoll und meinte, dass das geklärt werden kann. Am besten solle ich heute noch dort hin fahren. Was mir aber ohne Sprit und Geld da keins wie gewohnt kam unmöglich war. Meine Fragen sind folgende: 1. Dürfen die Leistungen rückwirkend gestrichen werden und wenn ja in dieser Höhe? Da meine internetrecherche ergab, dass 1 Woche bei fehlender Meldeaufforderung rechtens ist. 2. Ist es rechtens jemanden in Deutschland verhungern zu lassen? (ALG 2 kann ich für oktober beantragen War dort am 05.10. somit kann nicht rückbesntragt werden für September. Dies wird mit alg 1 verrechnet und sind fette 80 Euro) 3. ist es vollkommen irrelevant dass das erste schreiben nie ankam? 4 ich möchte Einspruch einlegen, da ohne Geld das überleben "vergleichsweise" schwer ist. Wie könnte ich dabei Erfolg haben?

Vielen Dank für die antworten