Bausparvertrag und Bafög?

Hallo in die Runde.

Mein Vater hatte auf meinen Namen einen Bausparvertrag abgeschlossen. Ich war noch ein Kind und wusste erst später davon. Ich habe nie selber Geld einbezahlt und es stand immer fest, dass das Gesparte Geld mein Vater erhält, und es zur Abbezahlung des Hauses nutzt (ist so mit allen meinen Geschwistern verfahren).

Ich habe den Bausparvertrag immer bei meinem Bafögantrag angegeben. 2022 habe ich meinem Vater eine Vollmacht erteilt, da er wohl nicht mehr darauf zugreifen konnte. Da mich der Hohe Anteil des Bausparvertrags an "meinem Vermögen" bezüglich des Bafögantrages imme mehr störte, habe ich meinen Vater darum gebeten den Bausparvertrag zu beenden. 2023 habe ich dann in dem Zuteilungsformular von Schwäbisch Hall das Konto meines Vaters angegeben und angegeben, dass die Verwendung nicht von mir selbst erfolgt, sondern "vom Begünstigten oder einem Angehörigen" (im Nachhinein komisch dass ich die Zuteiluing ausfüllen musste, obwohl mein Vater eine Vollmacht hatte).

Nun hat das Bafögamt sich in Zusammenhang mit meinem Diesjährigen Bafögantrag gemeldet, dass ich für das Jahr 2022 Einnahmen aus Kapitalvermögen haben soll. Ich soll nun sowohl mein aktuelles Bausparvermögen nachweisen (welches ja gar nicht vorliegt, da der Bausparvertrag bereits an meinen Vater zugeteilt wurde) und auch Nachweise zum Bausparvertrag Stand September 2023 bringen.

Ich habe Angst, dass der Bausparvertrag, welcher damals ohne meines Wissens abgeschlossen wurde, und von welchem ich in keiner Weise profitiere, scheint nun der Grund zu sein, warum ich kein weiteres Bafög erhalte und womöglich sogar Rückforderungen auf mich zukommen könnten. Nun die Frage in die Runde, wird die Einreichung der Zuteilungsbescheinigung an mein Bafögamt etwas bringen? Mit was muss ich rechnen? Ich habe meiner Sachbearbeiterin bei Vergangenen Baföganträgen auch bereits mehrfach erklärt, dass der Bausparvertrag nicht von mir genutzt wird und alle Einzahlungen nicht von mir sondern von meinem Vater ausgehen.

Über Antworten und Expertisen freue ich mich sehr!

Liebe Grüße

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Hey,

das ist echt eine verzwickte Situation. Grundsätzlich sieht das BAföG-Amt alles, was auf deinem Namen läuft, als dein Vermögen an – egal, ob du es selbst bespart oder genutzt hast. Dass dein Vater den Bausparvertrag für sich abgeschlossen hat, spielt für die erstmal keine Rolle.

Die Zuteilungsbescheinigung könnte auf jeden Fall helfen, um nachzuweisen, dass das Geld nicht bei dir gelandet ist, sondern direkt an deinen Vater ging. Es ist aber nicht garantiert, dass das BAföG-Amt das als ausreichenden Beweis anerkennt. Du solltest eine ausführliche Erklärung abgeben, in der du genau schilderst, dass du nie Zugriff auf den Bausparvertrag hattest, nie selbst eingezahlt hast und dass das Geld immer für deinen Vater bestimmt war. Falls dein Vater das bestätigen kann, wäre es gut, wenn er das schriftlich macht.

Zusätzlich wäre es hilfreich, wenn du Nachweise wie Kontoauszüge hast, die zeigen, dass du nie von dem Geld profitiert hast. Falls das BAföG-Amt den Vertrag trotzdem als dein Vermögen anrechnet, könnte es sein, dass du eine Rückzahlung leisten musst oder für zukünftige Zahlungen gesperrt wirst. In so einem Fall solltest du auf jeden Fall Widerspruch einlegen und eventuell rechtlichen Rat einholen.

Hoffe, das hilft dir weiter!

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Hey,

also dein Chef könnte da schon recht haben. Wenn du normalerweise 5 Tage arbeitest und in der Woche zwei Feiertage sind, dann zählen die wie Arbeitstage. Bedeutet: Du hast in der Woche trotzdem nur 5 Arbeitstage – egal, ob zwei davon Feiertage sind.

Ein extra freier Tag zusätzlich zu den Feiertagen gibt’s in der Regel nicht, weil du ja eh nur auf deine 5 Arbeitstage kommst. Wäre ja sonst unfair gegenüber Leuten, die z. B. eine 6-Tage-Woche haben.

Wenn du ne Gewerkschaft oder nen Tarifvertrag hast, check da mal rein – manche Regeln sind je nach Branche anders. Aber grundsätzlich: Feiertage sind keine „zusätzlichen freien Tage“, sondern ersetzen deine normalen Arbeitstage.

LG 😊

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