Ein Argument, das dagegen spricht, sind natürlich die Kosten, die anfallen, wenn man sich einen Steuerberater nimmt. Aber ich denke, dass sich die Anlage mittelfristig lohnt. Allerdings gibt es auch andere Meinungen. Ich habe auch schon mal gehört, dass die Industrie-und Handelskammern auch gute Hilfestellungen bieten und man deswegen zuerst einmal nicht unbedingt einen Steuerberater benötigt. Deren Leistungen sind in der Regel kostenlos, bzw. sehr viel günstiger. Ich denke, dass sie deshalb auch eine gute erste Anlaufstelle sind.

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Mittlerweile ist es so, dass die Tendenz dahion geht, dass Gerichte eher zugunsten der Vermieter entscheiden als zugunsten der Mieter. Die Regeln wurden da zunehmend gelockert. Das gilt auch für den Verwandtschaftsgrad. Früher mag es vielleicht mal so gewesen sein, dass nur enge Verwandte in Frage kamen. Aber das ist meiner Ansicht nach mittlerweile überholt. Ich denke, dass die Dame gute Chancen hat, dass ihre Nichte bald ins Haus einziehen kann.

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Ich denke nicht, dass die se Aussage allgemeine Richtigkeit besitzt. Im Gegenteil: es gibt sogar Anbieter, die für die Besitzer von Autogas betriebenen Fahrzeugen Sonderkonditionen anbieten. Schau z.B mal hier. Da spart man sogar noch etwas gegenüber einem "normalen" Auto. http://www.erdgasversicherung.de/ueberuns/default.aspx

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Ich bin da etwas anderer Meinung als silversun1.Meine Meinung ist, dass man die Karte durchaus vor dem Ablauf der Laufzeit wieder zurück geben kann und dann den Jahresbeitrag anteilig von der Bank zurückfordern kann.

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"Neben der Erstattung der Kosten, die den Verbrauchern durch die Pannen-Software der Kredit- und Zahlungskarten entstanden sind, erwarten wir von Banken und Sparkassen ein weiteres Entgegenkommen. Nach den Ereignissen in Spanien und wegen der aktuellen Schwierigkeiten fordern wir, dass - bis die Panne behoben ist - auf Gebühren für das Abheben an fremden Geldautomaten verzichten. Außerdem darf den besonders schwer und längerfristig betroffenen Verbrauchern im Ausland keinerlei Schaden entstehen."So steht's auf der Seite der Verbraucgherzentrale NRW http://www.vz-nrw.de/UNIQ126296399029545/link661061A.html. Allerdinsg denke ich nicht, dass man einen rechtlichen Anspruch darauf hat. Wenn die Banken einem entgegenkommen, dann wohl doch eher auf kulanter Basis, weil sie Angst um ihren Ruf haben, und nicht weil sie rechtlich dazu verpflichtet sind.

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Das hat mit möglichen Wechselkursverlusten zu tun. Wenn du deine Urlaubswährung zurück in Euro tauschst und dann Verlust machst, dann kann man das anscheinend mit Gewinnen aus anderen Spekulatuionsgeschäften aufrechnen. Das war mir bislang auch neu. Hier steht's http://www.lvz-online.de/ratgeber/drrgfs.html?p=/ratgeber/content/22559302.html

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Ob du die Police wirklich brauchst hängt davon ab, wie hoch die abgedeckten Versicherungssummen sind. Die sind im Ausland nämlich häufig niedriger als in Deutschland. Wenn es zu Personenschäden kommt, dann kann es schnell sein, dass sie nicht ausreichen. Deshalb sollte man sich vorher auf jeden Fall darüber informieren. Hier ist noch ein ganz guter Artikel zu dem Thema http://www.aspect-online.de/finanztipps/mallorca-police-wichtig-fuer-die-reise-30062008.htm

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Nein, Mitgliedsbeiträge für Fußballvereine und dergleichen sind sicherlich nicht abzugsfähig. Ich denke, das was dir gesagt wurde, bezieht sich z.B auf Kulturfördervereine, deren Ziel nicvht unbedingt die Freizeitgestaltung ist. Solche Mietgliedsbeiträge werden gefördert, Sportvereine aber -wie gesagt- eher nicht.

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Ich würde erstmal schauen, ob alle Phasen in deinem Berufsleben richtig wiedergegeben sind. Wenn da Fehler vorliegen, etwa in Form von Lücken im Lebenslauf, die nicht der Wahrheit entsprechen,dann würd ich mich an die Rentenversicherung wenden. Die sind meines Wissens dazu verpflichtet,Beschwerden kostenlos nachzugehen.

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Bis vor kurzem war es auch so, dass man Spenden an ausländische Einrichtungen in der Einkommensteuererklärung nicht als Sonderausgaben geltend machen konnte. Aber wie wfwbinder schon richtig schreibt, ist das ncinht merh der Fall für Spenden innerhalb der EU. Wegen der Kpitalverkehrsfreiheit innerhalb der EU sind Auslandsspenden jetzt gleichberechtigt was die Steuer betrifft.

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Für die Erteilung des Erbscheins ist das Amtsgericht als Nachlassgericht zuständig, an dem der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte. Wenn kein Wohnsitz vorhanden war, ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Erblasser seinen letzten Aufenthalt hatte.http://www.bestattung-information.de/erbrecht/erbschein-antrag-vorlage-muster-formular.html

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Es kann dich niemand davon abhalten, den Antrag zu stellen, aber genehmigt werden wird er nicht. Wenn man Hartz IV bekommt, dann hat man schon einen Mietzuschuss und damit scheidet die Möglichkeit zusätzlich auch noch Wohngeld zu bekommen aus.

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Soweit mir bekannt ist, wird generell immer der Neuwert ersetzt, also der Preis, den man einmal für das Produkt bezahlt hat. Deshalb würde ich auch raten, Rechnungen, die den Kaufpreis belegen sicher aufzubewahren damit man keine Probleme bekommt wenn dann mal etwas ersetzt werden muss und die Summe strittig ist.

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Ja, man kann einen Riestervertrag seinen Lebensumständen anpassen wenn man gerade weniger verdient als vorher.Da kannst du im Fall von Kurzarbeit z.B. den Beitrag verringern, oder auch aussetzen. Allerdings werden dann je nach dem auch die Zulagen gekürzt oder können sogar komplett entfallen.

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Ich habe mal gehört, daß ein Wechsel des Wohnorts auch eine Änderung der Rentenhöhe nach sich ziehen kann. Was da allerdings die genauen Bedingungen sind, kann cih auhc nicht sagen. Du solltest dich einfach mal beim Rentenversciherungsträger darüber schlau machen, dann hättest du Gewissheit.

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