Die Staatsanwaltschaft bzw. an deren Stelle die Polizei ist der richtige Adressat für deine Strafanzeige. Allerdings wirfst du deinem Bruder etwas vor, was möglicherweise gar nicht mehr strafbar ist. Denn dein Vater lebt ja nicht mehr. So hätte möglicherweise er nur den Strafantrag stellen können. Wenn es um das Erbe geht, das er veruntreut bzw. unterschlage hat, ist das was anderes. Prüfe das nochmals nach!
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Dein Denkansatz ist gar nicht so abwegig. Der Arbeitgeber muss schon zu verhindern versuchen, dass auf seinem Firmengelände Schädigungen eintreten. Er gerät ansonsten in der Tat selbst in die Haftung. Das geht in Richtung einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht und bei einem Arbeitgeber in die Verletzungb seiner Schutzverpflichtung gegenüber seinen Arbeitnehmern.
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