Ich denke, du bist mit Ratsucher auf dem richtigen Weg. Es gibt den sogenannten Entreicherungseinwand, der in deinem Fall durchgreifen wird.

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Grundsätzlich ist ein Fehlverhalten eines Dritten den Schädiger bzw. in deinem Fall seiner Haftpflichtversicherung noch zuzurechnen. Aber in diesem Fall ist das zu weit bzw. der Kausalzusammenhang unterbrochen. Ich würde auf eine Haftpflicht nicht erkennen. Aber das ist sehr strittig. Daher suche bitte einen Rechtsanwalt auf.

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Er wird kraft Gesetzes beerbt. Um diese Erben wird die Erbengemeinschaft größer. Soviel ich weiß, spricht man dann von einer Erbeserbengemeinschaft.

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Die Verpfändung wird aufgehoben. Die Sicherheit besteht nicht mehr. Außer der Schuldner gibt die Uhr wieder als Sicherheit her; ansonsten hat der Gläubiger keine Sicherheit mehr.

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Die Staatsanwaltschaft bzw. an deren Stelle die Polizei ist der richtige Adressat für deine Strafanzeige. Allerdings wirfst du deinem Bruder etwas vor, was möglicherweise gar nicht mehr strafbar ist. Denn dein Vater lebt ja nicht mehr. So hätte möglicherweise er nur den Strafantrag stellen können. Wenn es um das Erbe geht, das er veruntreut bzw. unterschlage hat, ist das was anderes. Prüfe das nochmals nach!

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Dein Denkansatz ist gar nicht so abwegig. Der Arbeitgeber muss schon zu verhindern versuchen, dass auf seinem Firmengelände Schädigungen eintreten. Er gerät ansonsten in der Tat selbst in die Haftung. Das geht in Richtung einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht und bei einem Arbeitgeber in die Verletzungb seiner Schutzverpflichtung gegenüber seinen Arbeitnehmern.

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Ich verstehe nicht ganz, ob jetzt du den Gerichtsvollzieher geschickt oder den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gestellt hast. Das sind zwei paar Stiefel. Letzter Antrag geht nämlich an das Gericht und nicht an den Gerichtsvollzieher und bei letzterem wir dem Drittschuldner vom Gericht aus verboten, an den Arbeitgeber zu leisten, so dass er (der Dritte) unmittelbar an dich zu zahlen hat. Bei einer Gerichtsvollzieherbeauftragung dauert es für gewöhnlich länger, bis er den Auftrag erledigt hat. Aber dazu weiß dein Rechtsanwalt selbst bestens Bescheid.

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Ist ja wohl nicht deine; dann musst du sie auch ersetzen. Das ist ein Fall für deine private Haftpflichtversicherung, der du den Schaden schnellstmöglich melden solltest.

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Soviel ich weiß, ist Modernisierung ein Erhöhungsgrund für die Miete, auch eine Angleichung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete oder die Erhöhung ist im Mietvertrag genau beschrieben, welche Voraussetzung dafür gegeben sein müssen.

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Ich denke, für die Nachzahlungsforderung muss die Mieterin selbst aufkommen und so auch selbst überprüfen, ob die Nachforderung korrekt ist. Das Amt könnte möglicherweise nur dann einspringen, wenn der Vermieter deshalb das Mietverhältnis kündigt. Denn es kann nicht im öffentlichen Interesse eine Obdachlosigkeit sein.

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Es kommt darauf an, ob du sonst noch einer Tätigkeit nach gehst und da schon ausreichend versichert bist. Das musst du noch vorher abklären. Aber allein für deine selbstständige Erwerbstätigkeit konnten sich viele Versicherungen anbieten wie private Krankenversicherung, Ausfallversicherung bzw. Krankentagegeldversicherung. Aber wie gesagt, das spielt wohl alles keine Rolle, wenn dein Online-Betrieb ganz neben einer Hauptsachetätigkeit nebenher läuft. Dann würede ich mig zustimmen.

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Ich habe das schon erlebt in nächster Nachbarschaft, finde ich nicht so toll. Denn es ist eine öffentliche Anprangeruing und Bloßstellung. Ich würde mich dagegen wehren. Die Gebühren dürfen freilich eingezogen werden, gerichtlich und zwangsweise. Bei einer Nichtabholung des Müll hätte ich aber Bedenken.

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Ich würde eine Räumungsklage und sofort auch Schadensersatz in beträchtlicher Höhe in Aussicht stellen. Das schreckt manchen Mieter auf und hilft weiter. Wenn nicht, solltest du sofort einen Rechtsanwalt aufsuchen, damit er für dich die Räumungsklage erhebt.

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Soviel ich weiß, ja. Wenn du der Einladung des Gerichtsvollziehers zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nicht folgst, wird er dich verhaften lassen. Du kannst dann der Haft nur entgehen, bis du die Versicherung geleistet hast. Aber dies Folge ist schon angekündigt, wenn dich der Gerichtsvollzieher zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung lädt. Der Haftbefehl ist zuvor noch vom Gläubiger über den Gerichtsvollzieher beim zuständigen Richter zu beantragen, da nur er den Haftbefehl anordnen darf. Dann erhält ihn der Gerichtsvollieher vom Richter des Vollstreckungsgerichts.

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